Umsätze im NRW-Handwerk im vierten Quartal 2016 um 0,5 Prozent höher als ein Jahr zuvor

Veröffentlicht am 09.03.2017 09:50 von NH-Nachrichten

Düsseldorf (IT.NRW). Im vierten Quartal des Jahres 2016 waren die Umsätze der Handwerksunternehmen in Nordrhein-Westfalen um 0,5 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, lag die Beschäftigtenzahl ungefähr auf dem Niveau des vierten Quartals des Jahres 2015.

Den stärksten Umsatzzuwachs aller sieben Gewerbegruppen verzeichneten die Unternehmen des Ausbaugewerbes (+1,7 Prozent). Der höchste Umsatzrückgang war im Bauhauptgewerbe (−2,0 Prozent) zu verzeichnen. Auch die Zahl der Beschäftigten entwickelte sich in den sieben Gewerbegruppen des Handwerks unterschiedlich. Den höchsten Zuwachs erzielte das Kraftfahrzeuggewerbe (+1,3 Prozent). Den größten Rückgang der Beschäftigtenzahl (−2,3 Prozent) gab es im Lebensmittelgewerbe, dem u. a. Bäcker, Konditoren und Fleischer angehören.

Umsatz und Beschäftigung im zulassungspflichtigen Handwerk
in Nordrhein-Westfalen im vierten Quartal 2016*)
GewerbegruppeUmsatzBeschäftigte
Messziffer
2009 = 100
Veränderung
gegenüber
dem vierten
Quartal 2015
in Prozent
Messziffer
2009 = 100
Veränderung
gegenüber
dem vierten
Quartal 2015
in Prozent
*) vorläufige Ergebnisse
  Bauhauptgewerbe129,8– 2,091,0+0,2
  Ausbaugewerbe128,3+1,7100,5+0,6
  Handwerke für den gewerbl. Bedarf124,7– 0,199,1– 0,5
  Kraftfahrzeuggewerbe110,2+0,798,8+1,3
  Lebensmittelgewerbe104,4+0,885,4– 2,3
  Gesundheitsgewerbe121,2– 1,0105,3+1,2
  Handwerke für den privaten Bedarf107,6– 1,086,7– 0,8
  Handwerk insgesamt120,4+0,595,7+ 0

Bei den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um Daten zum zulassungspflichtigen Handwerk aus der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung. Auf der Grundlage von Beschäftigtenzahlen der Bundesagentur für Arbeit und Umsatzzahlen der Finanzverwaltung wird hier die Entwicklung in den nordrhein-westfälischen Handwerksunternehmen ermittelt. (IT.NRW)

(056 / 17) Düsseldorf, den 09. März 2017

 

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