Keine Sonderwege in der Friseurausbildung

Veröffentlicht am 12.06.2017 15:07 von NH-Nachrichten

31.05.2017

 

Die Berufsausbildung im Friseurhandwerk, die im dualen Ausbildungssystem vor allem durch die Handwerksordnung (HwO) und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) klar geregelt ist, sichert die Unabhängigkeit und Zukunft des gesamten Friseurhandwerks. Davon ist der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) mit seinen dreizehn Landesinnungsverbänden und über 260 Innungen überzeugt.

ZV-Präsident Harald Esser, Copyright: Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks

Eine sogenannte private Ausbildung, wie sie derzeit von La Biosthétique beworben wird, ist kritisch zu sehen. „Die gesetzlichen Vorgaben setzen enge Grenzen, die auch für Modelle dieser Art gelten“, sagt ZV-Präsident Harald Esser. Unterstützung erhält der Verband dabei vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin, den Handwerkskammern, den Spitzen der Gewerkschaften und vor allem von den zuständigen Kultusministerien der 16 Bundesländer.

Umgehungskonstruktionen zur dualen Ausbildung in Form von ergänzenden privatschulischen Einrichtungen, die nicht in einem dauerhaften, öffentlichen und besonderen pädagogischen Interesse stehen, müssen nach Ansicht der Vertreter der Handwerksorganisationen kritisch überprüft werden. Ziel ist, dass die berufliche Ausbildung im Friseurhandwerk weiterhin gesetzeskonform realisiert und die Berufsschulpflicht gemäß der Kultushoheit der Länder umgesetzt wird.

Der Zentralverband ist davon überzeugt, dass ein Ausbildungs- oder Prüfungstourismus nicht die Zukunft und Modernisierung des Friseurhandwerks voranbringt, sondern nur die Einzelinteressen einiger weniger unterstützt. Konkret kritisiert der Zentralverband eine Sonderausbildung nach Vorgaben einer Kosmetikfirma (La Biosthétique). Darüber hinaus werden beim Ausbildungsvertrag Kündigungsbedingungen eingefordert, die mit dem Berufsbildungsgesetz konform sind und den Schutz der Auszubildenden nicht außer Acht lassen. Weiter müssen die gesetzlichen Vorgaben der Kosten¬freiheit der Ausbildung gewahrt sowie die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA/ÜBL) gewährleistet sein.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks hat dazu bereits intensive Gespräche mit La Biosthétique geführt. Die aktuelle Kommunikation des Unternehmens greift einem Spitzengespräch zwischen Handwerk und Unternehmen leider vor. Der Zentralverband wird konsequent die Grundrechte der dualen Berufsbildung im Friseurhandwerk verteidigen.

(Quelle: Pressemitteilung ZV)

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