Handwerk begrüßt dauerhafte Lösung zur Dämmstoffentsorgung

Veröffentlicht am 17.07.2017 09:36 von NH-Nachrichten

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07.07.2017

Der Bundesrat hat die „Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung“ beschlossen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Das Handwerk begrüßt, dass mit dem Bundesratsbeschluss nun eine dauerhafte Lösung zum Umgang mit HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen gefunden wurde. Die Neuregelung sieht einen gangbaren Weg vor, der sich in der betrieblichen Praxis noch sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand umsetzen lässt. Die beschlossene Verordnung stuft HBCD-haltige Dämmstoffabfälle grundsätzlich als nicht gefährlich ein. Damit führt die Neuregelung den Umgang mit HBCD-haltigen Abfällen auf die vom Handwerk geforderte 1:1-Umsetzung der einschlägigen EU-Vorgaben zurück. Allerdings sieht die Verordnung auf Druck der Länder vor, dass die Entsorgung weiter überwachungsbedürftig ist – obwohl die HBDC-haltigen Dämmstoffabfälle als nicht gefährlich eingestuft wurden.

Zur Hintergrundinformation: Wärmedämmplatten, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, wurden 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft. Die geänderte Einstufung von HBCD-haltigen Abfällen  im Zusammenspiel mit der ohnehin hohen Auslastung von Müllverbrennungsanlagen führte in vielen Teilen Deutschlands zu einem Entsorgungsengpass für diese Abfälle. Um die Entsorgungssituation kurzfristig zu entschärfen, wurde zwar mit einer Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle ausgesetzt. Allerdings endet das Moratorium am 31.12.2017. Innerhalb dieses Moratoriums verhandelten Bund und Länder eine neue Verordnung, die der Bundesrat nun beschlossen hat.

Kontakt:

Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin

Tel. +49 30 20619-0
Fax +49 30 20619-460
E-Mail: info(at)zdh.de

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