Landesregierung startet Förderung aus dem Sofortprogramm Elektromobilität

Veröffentlicht am 20.10.2017 09:48 von NH-Nachrichten

16. Oktober 2017

Minister Pinkwart: Mit Zuschüssen bis zu 5.000 Euro für neue Ladepunkte erleichtern wir die Entscheidung für ein sauberes Elektrofahrzeug

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt ab dem 16. Oktober 2017 Privatleute, die auf ihrem Grundstück eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge installieren wollen. Aus Mitteln des Förderprogramms progres.nrw zahlt das Land 50 Prozent der Kosten bis maximal 1.000 Euro für jeden privat genutzten Ladepunkt. Öffentlich zugängliche Ladepunkte werden sogar mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit:

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt ab dem 16. Oktober 2017 Privatleute, die auf ihrem Grundstück eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge installieren wollen. Aus Mitteln des Förderprogramms progres.nrw zahlt das Land 50 Prozent der Kosten bis maximal 1.000 Euro für jeden privat genutzten Ladepunkt. Öffentlich zugängliche Ladepunkte werden sogar mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart. Foto: MWIDE NRW / R. Pfeil

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Durch erfolgreiche Hersteller wie Streetscooter und e.GO startet Nordrhein-Westfalen mit Rückenwind in die Ära der Elektromobilität. Mit der neuen Förderung wollen wir den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter beschleunigen – und Verbraucherinnen und Verbrauchern die Entscheidung für saubere Elektrofahrzeuge erleichtern. So können wir die Elektromobilität auf die Straße bringen.“

Die neue Förderung ist Teil des „Sofortprogramms Elektromobilität“, das die Landesregierung für Kommunen, Handwerker, Unternehmen und Privatpersonen aufgelegt hat. Gefördert werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung zwischen elf und 22 Kilowatt sowie die Leistungselektronik, Verkabelungen, Parkplatzmarkierungen und -sensoren, Tiefbau und Fundament, die Ertüchtigung des bestehenden Hausanschlusses sowie die Montage und Inbetriebnahme. Voraussetzung, um die Fördergelder beantragen zu können, ist der Bezug von zertifiziertem Grünstrom. Eine Übergangsregelung gibt es für Kunden mit einem üblichen Stromtarif: Sie können bis Ende März 2018 die Errichtung ihres Ladepunktes mit 30 Prozent bezuschussen lassen.
Handwerker und Unternehmen sollten zunächst bis Ende Oktober die für sie bereitstehenden Mittel des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur nutzen. Informationen dazu finden Sie hier: www.bav.bund.de/DE/3_Aufgaben/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/Foerderung_Ladeinfrastruktur_node.html

Nach dem Auslaufen des bis 30. Oktober 2017 befristeten Bundesprogramms können sie auf das Landesprogramm zugreifen. Weitere Informationen und sämtliche Förderunterlagen finden Sie unter www.progres.nrw.de.