BAFA Vor-Ort-Beratung für Handwerker geöffnet

Veröffentlicht am 08.11.2017 15:10 von NH-Nachrichten

08.11.2017

Gebäudeenergieberater des Handwerks dürfen ab dem 01.12.2017 den geförderten gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Die entsprechende „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist am 7. November 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums, jetzt auch für die Gebäudeenergieberater des Handwerks die Förderrichtlinie zur Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort umfassend zu öffnen. Damit wird eine langjährige Forderung des Handwerks erfüllt und eine wichtige Weiche für eine bessere und flächendeckende Information von Hauseigentümern gestellt. Das ist ein wichtiger Beitrag, die Sanierungsrate im Gebäudebestand zu steigern.

Künftig können Anlässe genutzt werden, Hauseigentümer über die  Möglichkeiten einer energetischen Sanierung durch eine geförderte Beratung zu informieren, die zuvor nicht genutzt werden durften. Wenn beispielsweise ein Handwerker, der zugleich Gebäudeenergieberater ist, zu einem Kunden gerufen wird, um dessen Heizung, Dach oder Fenster zu reparieren, so kann der Hauseigentümer diese Gelegenheit nun nutzen und sich einen geförderten Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Eine solche anlassbezogene Beratung war bisher nicht möglich.

Die hohe Qualität der Beratung steht auch künftig außer Frage. Zum einen haben die anspruchsvollen Qualifikationsanforderungen der für Bundesförderprogramme zugelassenen Berater uneingeschränkt auch für die Gebäudeenergieberater des Handwerks Gültigkeit. Handwerker werden sich auch in Zukunft in über 240 Stunden zum Gebäudeenergieberater (Hwk) weiterbilden und regelmäßige Fortbildungen absolvieren. Zum anderen wird die Unabhängigkeit der Beratung dadurch sichergestellt, dass der gebäudeindividuelle Sanierungsfahrplan gewerkeübergreifend und computergestützt erstellt wird. Zudem wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle regelmäßige Stichprobenkontrollen durchführen und die erstellten Sanierungsfahrpläne hinsichtlich deren Plausibilität überprüfen.“

Kontakt:

Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin

Tel. +49 30 20619-0
Fax +49 30 20619-460
E-Mail: info(at)zdh.de






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