Was tun, wenn der Hersteller kündigt?
Veröffentlicht am 22.08.2018 15:19 von NH-Nachrichten
Bonn. Der Leitfaden „Kündigung des Kfz-Händler- oder -Servicevertrages“ ist in der 4. Auflage erschienen.
Der Ratgeber des Zentralverbandes Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) wurde völlig neu konzipiert und gewährt dem Leser anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und zeigt rechtliche Fallstricke auf.
Eine Kündigung wirft beim Kfz-Unternehmer viele Fragen auf. Nun gilt es wohl überlegte Entscheidungen auf sachlich fundierter Basis zu treffen. Der Leitfaden verschafft Praktikern einen Überblick darüber, wann eine Kündigung des Händler- oder Servicevertrages wirksam ist und welche Folgen sie mit sich bringt.
Er enthält ausführliche Informationen zum Ausgleichsanspruch einschließlich aktualisierter Berechnungsschemata, die dem gekündigten Händler eine ungefähre Vorstellung über die Höhe eines etwaigen Ausgleichsanspruchs geben. Außerdem sensibilisiert er für potenzielle Risiken beim Abschluss einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung.
Wie schon in der Vorauflage widmet sich der Leitfaden auch wieder detailliert den Themen Rechtsschutzversicherung und Kündigung von Arbeitsverträgen bei Wegfall des Händler- oder Servicevertrages.
ZDK-Jurist Ulrich Dilchert rät, bereits vor dem Kündigungsfall eine Rechtsschutzversicherung für die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Hersteller oder Importeur abzuschließen.
Die neue Auflage setzt sich zudem erstmals mit der strategischen Neuausrichtung nach Vertragsverlust auseinander. Hierzu werden Optionen erörtert und Checklisten bereitgestellt.
Der Leitfaden ist im ZDK-Shop erhältlich.
Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen e.V.
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