ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke zum Fahrverbots-Urteil für Frankfurt am Main
Veröffentlicht am 06.09.2018 11:01 von NH-Nachrichten
Zum aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zur Luftreinhaltung und Fahrverboten in Frankfurt am Main erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
Die aktuelle Tendenz einiger Verwaltungsgerichte zur sehr kurzfristigen Anordnung von Fahrverboten ist äußerst bedenklich und im Sinne einer nachhaltigen Lösung des Problems nicht zielführend. Um den Prozess der Luftschadstoffreduzierung weiter zu beschleunigen, ist es dringlicher denn je, jetzt rasch die technischen Möglichkeiten für die Hardwarenachrüstung geeigneter Fahrzeuge zu schaffen. Es ist Aufgabe der Automobilindustrie, hier schnellstens die technischen Optionen zur Verfügung zu stellen. Hier muss sich die Automobilindustrie endlich bewegen und darf sich nicht weiter verweigern. Aufgabe der Bundesregierung muss es sein, diese Umsetzung von Hardwarenachrüstungen zu flankieren. Sowohl Autoindustrie, Bundespolitik als auch die Umweltverbände rufen wir auf, endlich ihre jeweiligen Maximalpositionen im Bereich der Luftreinhaltepolitik aufzugeben und den Weg zu pragmatischen Lösungsmöglichkeiten freizumachen.
2019 greifende Fahrverbote würden die aktuell laufenden massiven Anstrengungen von Stadt, Land und örtlicher Wirtschaft zur weiteren Senkung der NO2-Belastung konterkarieren. Es ist nachhaltiger, jetzt in Nachrüstungen, besseren ÖPNV und Verkehrsoptimierungen zu investieren, als das vermeintlich einfache Mittel der Fahrverbote zu ergreifen. Fragwürdig sind Fahrverbote insbesondere, wenn es sich – wie im Fall von Frankfurt-, um Städte handelt, die nur noch an einzelnen Messpunkten relativ geringe Überschreitungen des Grenzwertes zeigen. So wird in Frankfurt der Grenzwert von 40 µg gemäß den Angaben des UBA nur noch an einer offiziell an die EU gemeldeten Messstelle überschritten (Messwert 2017 47 µg an der Friedberger Landstr., Reduzierung gegenüber 2016 um 5 µg.). Auf dieser Basis Fahrverbote für den gesamten Innenstadtbereich zu erlassen, ist ein unangemessener Eingriff in die Eigentumsrechte und die Mobilität von Bewohnern, Pendlern und Gewerbetreibenden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht im Übrigen nicht im Einklang mit den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichtes zur strikten Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
Kontakt:
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