Diesel-Krise nicht auf Schultern des Kfz-Gewerbes austragen

Veröffentlicht am 26.09.2018 15:42 von NH-Nachrichten

[26.09.2018] Bonn. Mit Unverständnis reagierte der Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) auf das Papier der Bundesregierung zum Diesel-Thema.

Auf seiner heutigen Sitzung in Berlin kritisierte der ZDK-Vorstand das Konzept „Mobilitätsprogramm zur NO2-Reduzierung“ von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer scharf. Details aus dem Konzept wurden gestern aus Medienberichten bekannt.

Der Weg Richtung Hardware-Nachrüstung sei laut ZDK-Vorstand zwar richtig. Aber der Zeitrahmen werfe Fragen auf. Zudem sei die Beschränkung auf die im Konzept benannten „Intensivstädte“ eine „deutliche Diskriminierung und kalte Enteignung derjenigen Dieselhalter, die nicht zu diesem Kreis zählen“, hieß es in der Vorstandssitzung. Rückkaufverpflichtungen oder Umweltprämien führten auch nicht zum Ziel.

Man dürfe bei aller Diskussion nicht vergessen, dass zumeist der Autohandel Vertragspartner der Autobesitzer ist, nicht die Automobilhersteller. Maßnahmen sollten nicht dahin führen, mittelständischen Kfz-Unternehmen noch zusätzlich inakzeptable Lasten aufzuerlegen.

Millionen gar nicht mehr oder kaum weiterverkäufliche Fahrzeuge der Euronorm 4 und 5 im Bestand können nicht, auch nicht zum Teil, zusätzlich auf den bereits vollen Höfen der Händler landen, sei es durch Rückkaufverpflichtungen, sei es mittels Umtauschprämien. Schon allein die Abwicklung einer Rückkaufverpflichtung überschreite die Kapazitäten der Kfz-Betriebe.

Ob Rückkauf, Abwicklung oder Prämien – mit diesen Mitteln würden anderweitige Versäumnisse eindeutig auf den Schultern des Autohandels ausgetragen. Gerade Betriebe in den benannten „Intensivstädten“ seien ohnehin schon über alle Maßen von der Dieselkrise belastet.

Solche Maßnahmen gingen vollends an dem Ziel vorbei, die Industrie in die Pflicht zu nehmen. Offen bleibe für die betroffenen Autofahrer und Autohandel zudem die Frage nach der Lieferbarkeit von Neufahrzeugen in einem vertretbaren Zeitraum.

Beim Thema technische Nachrüstung müsse schnellstmöglich ein sicherer Rechtsrahmen für Autobesitzer und Autohandel geschaffen werden und nicht erst, wie laut Medienberichten anvisiert, ab April 2020. Die Verzögerung der gesetzlich geregelten Nachrüstung reduziere wohl das Problem im Bestand, greife aber zu spät.

Bezeichnend für die Aufschiebetaktik sei dem ZDK-Vorstand zufolge auch, dass die bevorstehende Sitzung der Expertengruppe I am kommenden Freitag das Thema Hardware-Nachrüstung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nicht einmal mehr auf der Agenda habe.

Bei rechtzeitigem Handeln hätte man schon längst Lösungen erzielt. Jetzt gelte es keine Zeit mehr zu verlieren. Die Teile dazu lägen teils schon im Regal der Hersteller. Nach Schätzung des ZDK könne man für rund ein Viertel der im Bestand befindlichen Euro 5-Dieselfahrzeuge auf bereits vorhandene Hardware-Teile der Fahrzeughersteller zurückgreifen.

 

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.
Franz-Lohe-Str. 21
53129 Bonn

Tel.: (0228) 91 27 – 0
Fax: (0228) 91 27 – 150

Hauptstadtbüro Berlin:
Mohrenstraße 21
10117 Berlin

Tel.: (030) 251 03 87
Fax: (030) 251 2717

 

Homepage: www.kfzgewerbe.de
E-Mail: zdk@kfzgewerbe.de