Gesetzliche Hürden für Fensterhersteller

Veröffentlicht am 31.10.2018 13:28 von NH-Nachrichten

Fensterfachtagung des Fachverbandes Tischler NRW am 23. Januar 2019 in Lünen

Der rechtssichere Umgang mit Kunden bildet einen Schwerpunkt der nächsten Fensterfachtagung des Fachverbandes Tischler NRW am 23. Januar 2019 in Lünen.  Bild: Bettina Engel-Albustin

Der rechtssichere Umgang mit Kunden bildet einen Schwerpunkt der nächsten Fensterfachtagung des Fachverbandes Tischler NRW am 23. Januar 2019 in Lünen.
Bild: Bettina Engel-Albustin

Normen, Gesetze, Richtlinien und Regelwerke stellen Fensterbauer immer wieder vor neue Herausforderungen. Den Unternehmen in diesem Bereich Hilfestellungen zu geben, ist ein Schwerpunktthema bei der nächsten Fensterfachtagung des Fachverbandes Tischler NRW am 23. Januar 2019 in Lünen.

Überblick über Neuerungen in den Regelwerken
Von der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVBT) bis hin zur DIN 18008 wird Frank Koos vom Verband Fenster und Fassade (VFF) einen Überblick über wichtige Neuerungen in den Regelwerken geben. Außerdem erläutert der Rechtsanwalt Goetz Michaelis den rechtssicheren Umgang mit Geschäfts- und Privatkunden. Außerdem auf dem Programm stehen die fachgerechte Ausführung von Boden- und Fensterbankanschlüssen sowie die Anforderungen an den Rollladen- und Sonnenschutz. Zwischen den Fachvorträgen können sich die Teilnehmer bei mehreren Ausstellern über Produkte und Dienstleistungen rund um die Fensterfertigung und -montage informieren.

Die Fensterfachtagung 2019 startet am 23. Januar um 9:30 Uhr (Ende circa 16:30 Uhr) im Ringhotel Lünen, Kurt-Schumacher-Straße 43. Die Tagungsgebühren betragen für Innungsmitglieder 115 Euro pro Person. Nicht-Innungsmitglieder zahlen 158 Euro pro Person (Preise zzgl. MwSt.).

Info: Petra Weiland, Fachverband Tischler NRW, Telefon: 02 31-91 20 10 39, weiland@tischler.nrw

Kontakt

Fachverband Tischler
Nordrhein-Westfalen

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T.  +49 (0)231 / 91 20 10-0
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