Gebäudereiniger informierten sich zu Mehrarbeitszuschlägen

Veröffentlicht am 28.02.2019 15:04 von NH-Nachrichten

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Pressemitteilung

  

Dortmund, 28.02.2019

Urteil des Bundesarbeitsgerichts stand im Mittelpunkt einer aktuellen Veranstaltung für Innungsbetriebe / Geschäftsführer des Kölner Landesinnungsverbands kam als Referent

Aktuelle rechtliche Informationen aus erster Hand geboten: (v.l.) Volker Walters, Geschäftsführer der Gebäudereiniger-Innung Dortmund; Rechtsanwalt Bernhard Nordhausen, Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks NRW; Obermeister der Gebäudereiniger-Innung Dortmund Kai-Gerhard Kullik.(Foto: Gebäudereiniger-Innung Dortmund)

Zu einer aktuellen Informationsveranstaltung hatte die Gebäudereiniger-Innung Dortmund ihre Mitglieder in dieser Woche eingeladen. Thema war ein bisher wenig beachtetes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt aus Dezember 2018. Danach haben auch Teilzeitbeschäftigte, wie sie in der Branche sehr häufig arbeiten, einen Anspruch auf tarifliche Mehrarbeitszuschläge, wenn ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Bisher hatte diese Regelung nur für Vollzeitbeschäftigte gegolten. Rechtsanwalt Bernhard Nordhausen, Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks NRW war eigens aus Köln ins Ausbildungszentrum Bau in Dortmund nach Dortmund gekommen, um die Betriebe aus erster Hand über den aktuellen rechtlichen Stand zu informieren. Das Urteil könnte Auswirkungen auf den bestehenden Rahmentarifvertrag Gebäudereiniger haben und in Zukunft auch andere Branchen mit hohen Zahlen von Teilzeitbeschäftigten, wie die Gastronomie, betreffen.

Kontakt:

Gebäudereiniger-Innung Dortmund

Geschäftsführer Volker Walters

Lange Reihe 62

44143 Dortmund

Tel. (0231) 51 77 -142

Fax. (0231) 51 77 -197

birkholz@handwerk-dortmund.de

 

 

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