Kesseltauschkampagne geht in die 5. Runde
Veröffentlicht am 12.03.2019 09:53 von NH-Nachrichten
Fachverband SHK NRW sagt gemeinsam mit BDEW Landesgruppe Nordrhein-Westfalen und dem Landesfachverband der Schornsteinfeger alten Brennwertgeräten erneut den Kampf an.
Düsseldorf, 01.03.2019 – Nach dem großen Erfolg 2018 geht die Aktion Kesseltausch NRW vom 1. März bis 30. Juni 2019 in die 5. Auflage. SHK-Innungsfachbetriebe in Nordrhein-Westfalen haben über vier Monate die Gelegenheit, ihren Kunden beim Einbau einer neuen Erdgas-Brennwertanlage einen Bonus von 200 Euro (inkl. MwSt.) zu verschaffen. Erstmalig werden auch die Schwesterverbände Fachverband SHK Rheinland-Rheinhessen sowie der Fachverband SHK Pfalz an der Kampagne teilnehmen. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Schwesterverbände uns beim Kampf gegen ineffiziente, veraltete Heizungen unterstützen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Fachverbands SHK NRW, Hans-Peter Sproten. „In den vergangenen vier Jahren konnten wir über 15.300 veraltete Geräte aus dem Verkehr ziehen. Durch die Ausweitung der Kampagne erhoffen wir uns eine deutliche Steigerung.“
Industriepartner der Kampagne in NRW sind dieses Jahr Brötje, Buderus und Viessmann. Unterstützt wird die Kampagne von der BDEW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen (Verband der Energie- und Wasserversorger) und dem Landesfachverband der Schornsteinfeger.
Über die Prämie und gute Beratung Kunden gewinnen
Geschätzt 70% der derzeit im Einsatz befindlichen Heizungsanlagen sind älter als 15 Jahre. Der Schritt, sich eine neue Heizung zu leisten, wenn die derzeitige es doch augenscheinlich noch tut, fällt vielen Besitzern aus Kostengründen verständlicherweise schwer. Die Heizungsfachbetriebe erhalten mit der Kampagne die Möglichkeit, Kunden über den Hinweis auf die Prämie im Folgenden eingehend zu beraten. Das schließt sowohl die Wahl des Gerätes der teilnehmenden Industriepartner als auch weitere Beratungen über Größe oder Finanzierung mit ein. Mit dem Einbau der neuen Erdgas-Brennwertheizung kommt im besten Fall gleich ein wiederkehrender Wartungsvertrag zustande. Eine win-win-Situation für beide Seiten.
Die wichtigsten Bedingungen im Überblick
- Ausschließlich für SHK-Innungsfachbetriebe aus NRW
- Einbauort NRW
- Prämie 200 Euro (168,07 Euro netto zzgl. 31,93 Euro MwSt.)
- 1 Gerät pro privatem Haus-/Wohnungseigentümer (nur natürliche Personen)
- Antrag auf Teilnahme an der Kampagne „Kesseltausch NRW“ muss im Kampagnenzeitraum vor Bestellung/ Lieferung/Einbau des Gasbrennwertgerätes gestellt & vom FVSHK NRW positiv beschieden werden.
Es gelten die vollständigen Kriterien und das festgeschriebene Prozedere. Diese sind ab dem 1. März 2019 erhältlich unter www.kesseltausch-nrw.de.
Werbematerial für die eigene Kommunikation
Darüber hinaus bietet der Fachverband SHK NRW den Innungsfachbetrieben Informations- und Werbematerial an, das sie im Kampagnenzeitraum kostenfrei nutzen können. Dazu zählen der digitale Kampagnenflyer, der per Download unter www.kesseltausch-nrw.de heruntergeladen werden kann. Über ein Bestellblatt können die Betriebe darüber hinaus den Flyer in Printform ordern. Der Kampagnenfilm, der ab dem 01. März auf dem YouTube Kanal des Fachverband SHK NRW zu finden ist, darf in sozialen Netzwerken geteilt und geliked werden. Auf eigenen Webseiten darf er hingegen nicht eingebettet werden. Web- und Facebook-Motive sowie weitere Werbematerialien (Texte & Bilder) für die Kommunikation nach Kampagnenstart stehen ebenfalls zur Verfügung. Ausführliche Dokumente und Informationen erhalten die Fachbetriebe über den Quicklink Kessel19 auf www.shk-nrw.de oder auf www.kesseltausch-nrw.de
Sie haben Fragen? Sprechen Sie mich gerne an:
Daniela Berg
Telefon 0211 69065–74
Telefax 0211 69065–89
E-Mail berg@shk-nrw.de
Bis zum 30. Juni werden die eingehenden Anträge in der Geschäftsstelle des Fachverbandes SHK NRW bearbeitet. Der digitale Kampagnenfolder sowie weitere Informationen stehen zum Download bereit unter www.kesseltausch-nrw.de
Fachverband Sanitär Heizung Klima, Nordrhein-Westfalen (SHK NRW)
Jahnstraße 52
40215 Düsseldorf
Telefon: 0211 69065-0
Telefax: 0211 69065-19
E-Mail: info@shk-nrw.de
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