Samstag, April 27th, 2019

 

Bundesinnungsverband ist gezwungen, Rahmentarifvertrag zu kündigen

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat heute (25.4.19) den seit 1.1.2012 gültigen und allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag kündigen müssen. Die Kündigung wird aufgrund einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende Juli 2019 wirksam.Dazu erklärt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes:Der Rahmentarifvertrag, den wir mit der IG BAU im Jahr 2011 gemeinsam beschlossen haben, hat über viele Jahre die fairen und allseits anerkannten Spielregeln für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit allgemeinverbindlich geregelt. Wir sind in hohem Maße daran interessiert, mit der zuständigen Gewerkschaft IG BAU so schnell wie möglich einen neuen und rechtssicheren Rahmentarifvertrag zu verhandeln.