So arbeiten Tischler und Schreiner sicher und gesund

Veröffentlicht am 14.05.2019 12:35 von NH-Nachrichten

 

Die neue DGUV-Branchenregel „Tischler- und Schreinerhandwerk“ bietet Unternehmen einen kompakten und anschaulichen Überblick über Gefährdungen und Arbeitsschutzmaßnahmen

14.05.2019

Sägen, Hobel oder auch Handschleifer – es gibt viele Werkzeuge, die im Tischler- und Schreinerhandwerk täglich in Gebrauch sind. Damit geht aber zugleich eine hohe Unfallgefahr einher. „Viele Unfälle sind auf eine falsche Handhabung von Werkzeugen oder unsachgemäßes Einrichten von Maschinen zurückzuführen“, sagt Hubert Gentner von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Der Diplom-Ingenieur ist Spezialist für Holzbe- und -verarbeitung und einer der Verfasser der neuen „Branchenregel 109-606 Tischler- und Schreinerhandwerk“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie fasst rechtliche Bestimmungen und Normen, mögliche Gefährdungen und die wichtigsten Präventionsmaßnahmen übersichtlich zusammen und gibt praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Unternehmen. Die Branchenregel richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Betriebe. „Die Unternehmer haben im Tagesgeschäft oft gar nicht die Zeit, sich umfangreiche Schriften im Detail durchzulesen“, weiß der Präventionsexperte Hubert Gentner. „Die Branchenregel ist ein knappes, praxisnahes Kompendium, um sie zu entlasten und sie in ihrer Verantwortung als Arbeitgeber im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen.“

Praxiserprobte Handlungsanweisungen mit zahlreichen Fotos

Für einen hohen Praxisbezug der Branchenregel „Tischler- und Schreinerhandwerk“ haben Fachleute der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) intensiv mit erfahrenen Praktikern und Handwerksmeistern zusammengearbeitet. So werden in der Branchenregel die gängigen stationären Maschinen dargestellt, die rechtlichen Grundlagen genannt und die wesentlichen Gefährdungen sowie die Maßnahmen für sicheres Arbeiten an der jeweiligen Maschine erläutert. Dazu gibt es stets ein Beispiel für beste Praxis und Hinweise auf weiterführende Informationen. Da die Arbeit auf Bau- und Montagestellen, wo hauptsächlich Handmaschinen verwendet werden, für das Tischler- und Schreinerhandwerk immer wichtiger wird, geht die Branchenregel ausführlich auf diese Arbeitsgeräte ein. „Das Besondere an dieser Branchenregel sind die zahlreichen und aussagekräftigen Fotos, die den Inhalt konkret und anschaulich machen“, hebt Gentner hervor. Die Broschüre eigne sich zudem für die Beschäftigten, um rasch darin nachzuschlagen, wie sie die Arbeitsmittel korrekt und sicher benutzen. Die Fotos erleichtern das Verständnis, so dass das Kompendium auch für Arbeitskräfte ohne fließende Deutschkenntnisse von Nutzen ist.

Das Wichtigste zum Arbeitsschutz auf einen Blick

Neben den Grundlagen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittelt die Branchenregel wichtiges Wissen über Holzstaub, Brand- und Explosionsschutz und gängige Gefahrstoffe, wie etwa Lacke und Lasuren. Ein weiteres Kapitel befasst sich mit der Arbeit auf Baustellen, also Organisationsmaßnahmen, Arbeitsplätze und Verkehrswege, Gerüste und fahrbaren Bühnen und der Ladungssicherung. „Tischler und Schreiner arbeiten immer häufiger auf Bau- und Montagestellen, dort besteht ein gewisses Gefahrenpotenzial“, erläutert Gentner.

Die DGUV-Regel 109-606 für die Branche Tischler- und Schreinerhandwerk gibt es in der DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei zum Herunterladen.Sie kann dort ab Mitte Juni auch als gedrucktes Exemplar kostenpflichtig bestellt oder aber von Mitgliedsbetrieben kostenfrei über die BGHM oder die zuständige Unfallkasse bezogen werden.

Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht

Die Branchenregeln der DGUV setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

 

 

 

 

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