Verbände regen zukunftsoffenere Gestaltung an

Veröffentlicht am 26.08.2019 08:53 von NH-Nachrichten

26.08.2019

In einem Brief an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sprechen sich BDEW, VDA, VDIK, ZVEH und ZVEI für Änderungen am geplanten Gesetz aus.

Bild: pixabay – stux

In einem gemeinsamen Brief an den Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie haben sich die Verbände BDEW, VDA, VDIK, ZVEH und ZVEI dafür ausgesprochen, die neue EU-Richtlinie (Energy Performance of Buildings Directive / EPBD) nicht nur 1:1 in deutsches Recht umzusetzen, sondern das nationale Gesetz zukunftsoffener zu gestalten und mit ambitionierteren, über die EU-Richtlinie hinausgehenden, Zielen zu verknüpfen. Schließlich soll Elektromobilität einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten – und das möglichst schnell.

Für eine offenere Gestaltung spricht nach Ansicht der fünf Dachverbände aus der Elektro- und Automobilbranche, dass eine frühzeitige und umfassende Berücksichtigung der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität innerhalb von Gebäuden zu signifikanten Kosteneinsparungen führt. So kostet die Nachrüstung von Leitungen sechs- bis siebenmal so viel wie die Verlegung von Leitungen während der Entstehung eines Gebäudes. Nach Schätzungen der Verbände schlagen diese Nachrüstungen jährlich mit Kosten von mehr als 1,3 Milliarden Euro zu Buche. Ausgaben, die sich vermeiden ließen!

Darüber hinaus wird in dem Brief kritisiert, dass von der Richtlinie – sie gilt nur für Gebäude ab zehn Stellplätzen – bislang nur 20 Prozent der Neubauten erfasst würden. Dabei machen hierzulande Ein- und Zweifamilienhäuser die Mehrheit der Neubauten aus. Die Verbände plädieren daher für eine Absenkung des Schwellenwertes und sprechen sich dafür aus, auch kleinere Gebäudeeinheiten ab dem ersten Stellplatz einzubeziehen, um so das Tempo beim Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur zu erhöhen.

Zudem wünschen sich BDEW, VDA, VDIK, ZVEH und ZVEI klarere Definitionen im Bereich „Leitungsinfrastruktur“. So müsste über das Gesetz nicht nur die fachgerechte Installation von Rohren für die Energieleitungen sichergestellt werden, sondern auch die spätere informationstechnische Anbindung der Ladeinfrastruktur. Die Planung sollte zudem Räume für Mess-, Steuer- und Schutzeinrichtungen vorsehen. Auch die in der EU-Richtlinie vorgesehene Ausnahmeregelung für Bauanträge, die vor dem Stichtag 10. März 2021 eingereicht werden, sehen die Verbände kritisch und schlagen vor, auf diese zu verzichten.

Im Bereich der Sanierung von Bestandsgebäuden fordern BDEW, VDA, VDIK, ZVEH und ZVEI, verpflichtend eine Überprüfung der elektrischen Anlage einzuführen. Grund hierfür ist, dass der in Deutschland existierende Sanierungsstau bei den elektrischen Anlagen zu Sicherheitsproblemen führt und die Erweiterung um moderne Technologien wie Ladepunkte für Elektrofahrzeuge behindert. Mit dem sogenannten E-CHECK ließe sich der Modernisierungsbedarf bei der elektrischen Anlage frühzeitig im Sanierungsverlauf aufdecken. Der Investor könnte dann eine auf soliden Informationen beruhende Entscheidung treffen. Mehr Variabilität ist nach Ansicht von BDEW, VDA, VDIK, ZVEH und ZVEI auch dort gefragt, wo es um Ladekonzepte geht, beziehungsweise darum, ob eine stellplatzbezogene Infrastruktur eingebaut oder mit Ladehubs gearbeitet wird.

Quelle: ZVEH

Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)

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