Montag, September 16th, 2019

 

UVH fordert Beibehaltung der Abmahnberechtigung für Landesinnungsverbände

Der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) fordert eine Beibehaltung der Abmahnberechtigung für Landesinnungsverbände im Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Der Gesetzentwurf sieht zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen vor. Dazu gehört auch, dass die Abmahnbefugnis einzelner Organisationen eingeschränkt wird. Die Bundes- und Landesinnungsverbände des Handwerks sind hiervon in besonderer Weise betroffen, da sie laut § 8a des Entwurfs nicht in die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände mit Abmahnbefugnis aufgenommen wurden.