Neue AGB für Fahrzeuglackierer
Veröffentlicht am 21.11.2019 09:56 von NH-Nachrichten

Geschäftsführer Volker Walters (r.) und Assessor Sebastian Baranowski (l.) begrüßten die Teilnehmer recht herzlich in der Geschäftsstelle in Dortmund. Foto: Fachverband
Der Fachverband Lack- und Karosserietechnik Westfalen hat für seine Mitgliedsbetriebe zusammen mit der Kanzlei Aderhold neue Allgemeine Geschäftsbedingungen entwerfen lassen, welche die besonderen Eigenheiten des Fahrzeuglackierer-Handwerks berücksichtigen. Nach einer ausführlichen Vorstellung der neuen AGB am 19.11.2019 durch Frau Westerwelle und Herrn Müller von der Kanzlei Aderhold hatten die Mitglieder des Fachverbandes die Möglichkeit, individuell für ihren Betrieb relevante Fragen zu stellen. Geschäftsführer Volker Walters (r.) und Assessor Sebastian Baranowski (l.) begrüßten die Teilnehmer recht herzlich in der Geschäftsstelle in Dortmund.
Kontakt:
Fachverband Lack- und Karosserietechnik Westfalen
Lange Reihe 62 | 44143 Dortmund
Tel: 0231 5177-161 | Fax: 0231 5177-196
www.fzl.handwerk-dortmund.de
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