Soforthilfe für Betriebe: Die nordrhein-westfälischen Handwerkskammern sind Partner bei der Beratung

Veröffentlicht am 25.03.2020 11:01 von NH-Nachrichten

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Heute hat NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart die Umsetzung des Corona-Soforthilfeprogramms für in Not geratene Betriebe vorgestellt. Die nordrhein-westfälischen Handwerkskammern haben gegenüber der NRW-Landesregierung bereits frühzeitig ihre Unterstützung bei der Umsetzung des Corona-Soforthilfeprogramms angeboten. Sie sind nun Partner der Landesregierung bei der Umsetzung der Soforthilfe. Die Kammern in NRW werden die Beratung der Handwerksbetriebe bei der Beantragung Soforthilfe übernehmen.

Das Antragsverfahren soll vor allem online abgewickelt werden. Die Bezirksregierungen sind für die Auszahlungen der Zuschüsse zuständig. Die entsprechenden Formulare werden unter www.wirtschaft.nrw/corona abrufbar sein.

Viele Handwerksunternehmen in NRW haben bereits Liquiditätsengpässe und brauchen kurzfristig einen Zuschuss, um ihren Betrieb aufrecht erhalten zu können. Alle Gewerke und Branchen des Handwerks sind mittlerweile stark durch die Krise betroffen. Aufgabe der Handwerkskammern sowie auch im Verbund der Industrie- und Handelskammern ist es, die Betriebe im Bereich der Corona-Soforthilfe zu beraten.

»Bei den erwarteten hunderttausenden Anträgen auf Soforthilfe wird auch die Betriebsberatung in diesem Bereich eine Herkulesaufgabe sein. Doch in dieser Ausnahmesituation stellen sich die Handwerkskammern mit ganzer Kraft an die Seite ihrer Mitgliedsbetriebe«, sagt der Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT), Hans Hund.

Es gilt eine Antragsfrist für das Sofortprogramm des Wirtschaftsministeriums NRW bis zum 30. April. Die landesweite Koordinierung der Betriebsberatung erfolgt bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH).

»Wir bereiten gemeinsam mit dem Land alle relevanten Informationen und Fragen zur Corona-Soforthilfe im Internet auf, sodass eine zügige Antragsstellung möglich ist. Wir werden bestmöglich beraten, damit die Soforthilfe kurzfristig bei den Betrieben ankommt, die auf Grund der Corona-Krise unter existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen leiden. Zudem sollten Antragstellende bitte berücksichtigen, dass eine Beantragung bis Ende April möglich ist, so dass nicht alle gleich zu Beginn ihren Antrag stellen müssen.«, so der Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages Matthias Heidmeier.

Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:

  • Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.
  • Bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • Bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • Bis 25.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) durch die Landesregierung NRW

Westdeutscher Handwerkskammertag
Volmerswerther Straße 79 | 40221 Düsseldorf
Tel.: (02 11) 30 07-700 | Fax: (02 11) 30 07-900
E-Mail: kontakt@whkt.de

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