Mehr Freiheiten für Mieter und Wohnungseigentümer

Veröffentlicht am 23.09.2020 18:14 von NH-Nachrichten

23.09.2020

Vergangene Woche beschloss der Bundestag Änderungen im Wohnungseigentums- und Mietrecht. Das betrifft auch den Glasfaserausbau und die Installation von Ladeinfrastruktur.

Dank der Änderungen im Wohnungseigentums- und Mietrecht haben Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) beziehungsweise Mieter gegenüber ihrem Vermieter künftig die Möglichkeit, den Einbau einer Ladestation für ein Elektrofahrzeug zu fordern. Voraussetzung ist, dass dem keine besonderen Gründe entgegenstehen; der Anschluss erfolgt dabei auf eigene Kosten. Die neue Regelung betrifft auch Maßnahmen zur Erhöhung des Einbruchschutzes, zur Herstellung von Barrierefreiheit oder auch den Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität (z. B. Glasfaseranschluss). Grundsätzlich haben Mieter gegenüber ihrem Vermieter dieselben Rechte wie Wohnungseigentümer gegenüber der WEG-Gemeinschaft. Der Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität stellt hier jedoch eine Ausnahme dar.

Gebäudebestand zukunftsfähig machen
Der ZVEH wertet die beschlossenen Öffnungen als einen Schritt in die richtige Richtung, da sie dazu beitragen, den Wohnungsbestand zukunftsfähig zu machen. Der Verband hatte sich in der Vergangenheit wiederholt dafür ausgesprochen, die bislang bestehenden rechtlichen Hürden zu lockern. So scheiterten viele Wohnungseigentümer und Mieter daran, dass sie nicht die Zustimmung für bauliche Änderungen bekamen, obwohl sie bereit waren, alle Kosten zu übernehmen.

Die Vereinfachungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht tragen damit auch dazu bei, dass die private Ladeinfrastruktur deutlich besser ausgebaut werden kann. Das ist nach Ansicht des ZVEH auch dringend notwendig, denn schon heute erfolgen 80 Prozent der Ladevorgänge für Elektrofahrzeuge im privaten Bereich. Indem die gesetzlichen Regelungen Wohnungseigentümern und Mietern mehr Entscheidungsfreiheit einräumen, eröffnen sie gleichzeitig den Unternehmen der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke zusätzliche Betätigungsmöglichkeiten, denn auch für die Installation von Einbruchschutzanlagen oder den Anschluss an das Glasfasernetz braucht es elektrohandwerkliches Know-how.

Elektronanlage einbeziehen
Ein wichtiges Anliegen des ZVEH ist und bleibt, dass auch die elektrische Anlage stärker in den Fokus genommen wird. So sind große Teile des Gebäudebestands mit veralteten Elektroanlagen ausgestattet und damit nicht energiewendefähig. Verschleiß, die zunehmende Belastung durch eine wachsende Anzahl an Elektrogeräten, die zunehmende Elektromobilität wie auch die dezentrale Erzeugung erneuerbaren Stroms (direkt am Gebäude), schnelles Internet, Barrierefreiheit und smarte Sicherheitstechnik stellen jedoch ganz andere Anforderungen an die elektrischen Anlage und machen deren Modernisierung dringend erforderlich.

Quelle:

Fachverband Elektro-und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen (FEH NRW)
Landesinnungsverband

GFEH – Gesellschaft zur Förderung der Elektro-Handwerke
in Nordrhein-Westfalen mbH

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