Kinderpflegekrankengeld auch ohne Bescheinigung beantragen
Veröffentlicht am 10.02.2021 13:31 von NH-Nachrichten
Versicherte der IKK classic können auch ohne Bescheinigungen von Kita oder Schule Kinderpflegekrankengeld beantragen.
(Dortmund, 10.02.2021). Bei der IKK classic können Eltern den Anspruch auf zusätzliches Kinderkrankengeld schnell und unbürokratisch geltend machen. Einen entsprechenden Antrag finden Familien auf der Internetseite der Kasse, auf weitere Nachweise, etwa von Betreuungseinrichtungen, verzichtet die Krankenkasse. Unter www.ikk-classic.de/corona können Versicherte alle Informationen einsehen, den Vordruck herunterladen und ausgefüllt per Email, per Post oder über die IKK Onlinefiliale (meine.ikk-classic.de) an die Kasse zurücksenden. „Für die Auszahlung des Kinderkrankengeldes müssen auf dem Formular lediglich die Antragsgründe, beispielsweise die komplette oder teilweise Schließung von Kita oder Schule, die Betreuungszeiten sowie die Kontoverbindung angegeben werden. Eine Bescheinigung der besuchten Einrichtungen ist nicht notwendig“, sagt Claudia Baumeister, Regionalgeschäftsführerin der IKK classic in Dortmund.
Hintergrund:
Gesetzlich versicherte Eltern von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr haben 2021 Anspruch auf 20 statt bislang 10 Tage Kinderpflegekrankengeld pro Kind. Bei Alleinerziehenden erhöht sich der Anspruch im Jahr 2021 jeweils um 20 Tage auf 40 Tage. Anders als bislang wird das Geld auch dann ausgezahlt, wenn das Kind nicht krank ist, sondern aufgrund von Schul- und Kitaschließungen oder behördlichen Anordnungen zu Hause betreut wird. Eltern, die im Homeoffice arbeiten, sind ebenso anspruchsberechtigt.
Kontakt:
Claudia Baumeister
Regionalgeschäftsführerin
IKK classic
Burgwall 20
44135 Dortmund
claudia.baumeister@ikk-classic.de
Tel. 0231 57583-0
Fax 0800 455 8888-773
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