ZDK: Hilfen für Kfz-Unternehmen müssen verlängert werden

Veröffentlicht am 11.02.2021 09:22 von NH-Nachrichten

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[11.02.2021] Bonn. Eine Verlängerung der finanziellen Hilfsmaßnahmen für die Kfz-Unternehmen fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) nach den aktuellen Beschlüssen des Corona-Gipfels. Demnach bleibt der stationäre Automobilhandel weiterhin bis zum 7. März untersagt.

„Wir hatten uns eine Öffnungsperspektive für das wichtige Frühjahrsgeschäft unter Berücksichtigung der vergleichsweise sehr geringen Infektionsgefahr in Autohäusern erhofft“, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Offensichtlich folge die politische Entscheidung gegen diese Perspektive der Furcht vor einer weiteren Verbreitung der aggressiven Virusmutationen.

Mit einer Fortsetzung des Lockdowns werde es jedoch immer schwieriger, ausreichend Auftragseingänge zu generieren. „Die Umsätze fehlen uns nicht nur jetzt, sondern in den kommenden Monaten. Das liegt am mehrmonatigen Zeitversatz zwischen Auftragseingang und Lieferung des Fahrzeugs“, erläutert Karpinski. „Was heute nicht bestellt wird, fehlt uns in einigen Monaten als Umsatz. Das lässt sich auch nicht ausgleichen.“

Der ZDK fordere daher die Bundesregierung auf, die bisher bis zum 30. Juni 2021 befristeten Corona-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, wie etwa die Überbrückungshilfe III, das KfW-Sonderprogramm 2020 und den KfW-Schnellkredit 2020, auf die zweite Jahreshälfte 2021 auszudehnen.

Die überwiegend kleinen und mittelständischen Kfz-Unternehmen dürften jetzt nicht im Regen stehen gelassen werden. Zudem gehe selbst finanzstarken Händlern langsam die Puste aus: „Auftragseingänge brechen ein, gleichzeitig werden den Händlern aber die Höfe mit Fahrzeugen vollgestellt, die im vergangenen Jahr vor Beginn des Lockdowns bestellt wurden“, so Karpinski. „Diese Fahrzeuge müssen natürlich finanziert werden. Das bedeutet eine enorme Kapitalbindung für den Handel.“

Es sei höchste Zeit, dem Handel eine verbindliche Perspektive zur Wiedereröffnung für die Zeit nach dem 7. März zu geben. Die jetzt ins Spiel gebrachte Lösung, Lockerungen dann ab einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern zu erlauben und den Ländern die Umsetzung zu überlassen, könne nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

„Wir brauchen eine klare, bundesweit verbindliche Regelung und keinen Flickenteppich von Insellösungen. Dafür werden wir uns mit allem Nachdruck einsetzen“, bekräftigt der ZDK-Präsident.

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E-Mail: zdk@kfzgewerbe.de

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