Mittwoch, Mai 26th, 2021

 

ZDK: Automobilhändlern droht Versicherungssteuer auf Garantiezusagen

Aus dem Bundesfinanzministerium droht dem Automobilhandel ein neues Bürokratiemonster. Schon ab 1. Juli 2021 sollen Garantiezusagen von Autohändlern gegenüber Fahrzeugkäufern versicherungs- und umsatzsteuerrechtlich grundlegend anders behandelt werden als bisher – mit verheerenden Konsequenzen. Händler, die Autokäufern eine Garantiezusage erteilen, werden durch die Anordnung des Finanzministeriums steuerrechtlich gesehen zu Versicherern. Im Zweifel müssen sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren lassen, monatlich Versicherungssteuer anmelden und abführen, besonderen Aufzeichnungspflichten nachkommen und separate Rechnungen für die Garantiezusagen erteilen.