Donnerstag, November 18th, 2021

 

NRW-Handwerk mahnt erneut Recht an, kleinere Gebäude selbst planen zu dürfen

Das NRW-Handwerk fordert die Landesregierung und -Parlament erneut zur Einführung der sog. Kleinen Bauvorlageberechtigung auch in Nordrhein-Westfalen auf. Diesen Beschluss fasste der NRW-Handwerksrat, das oberste Beschlussgremium der Handwerksorganisation in Nordrhein-Westfalen, am Donnerstag nachmittag in Düsseldorf. Die Erlaubnis würde es auch Meisterinnen und Meistern des Zimmererhandwerks und des Maurer-, Betonbauer- und Stahlbetonbauerhandwerks sowie gleichwertig Qualifizierten erlauben, Genehmigungsplanungen für die Änderung, Errichtung sowie den Abbruch von einfacheren Bauwerken als verantwortliche Planfertiger zu unterzeichnen.