NRW-Handwerk mahnt erneut Recht an, kleinere Gebäude selbst planen zu dürfen

Veröffentlicht am 18.11.2021 10:24 von NH-Nachrichten

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PRESSEMITTEILUNG VOM 18.11.2021

NRW-Handwerk mahnt erneut Recht an, kleinere Gebäude selbst planen zu dürfen
Ehlert: Befähigung zu verantwortlicher Bauvorlage ist längst erworben
NRW mit Rheinland-Pfalz zusammen Schlusslicht bei entsprechender Erlaubnis

Das NRW-Handwerk fordert die Landesregierung und -Parlament erneut zur Einführung der sog. Kleinen Bauvorlageberechtigung auch in Nordrhein-Westfalen auf. Diesen Beschluss fasste der NRW-Handwerksrat, das oberste Beschlussgremium der Handwerksorganisation in Nordrhein-Westfalen, am Donnerstag nachmittag in Düsseldorf. Die Erlaubnis würde es auch Meisterinnen und Meistern des Zimmererhandwerks und des Maurer-, Betonbauer- und Stahlbetonbauerhandwerks sowie gleichwertig Qualifizierten erlauben, Genehmigungsplanungen für die Änderung, Errichtung sowie den Abbruch von einfacheren Bauwerken als verantwortliche Planfertiger zu unterzeichnen. In 14 der 16 Bundesländer gilt eine entsprechende Befugnis bereits; neben NRW hat nur Rheinland-Pfalz den Schritt ebenfalls noch nicht vollzogen. Die genannten Berufsqualifizierten aus dem Bauhauptgewerbe könnten dann Bauanträge für Wohngebäude bis 2 Wohneinheiten, eingeschossige gewerbliche Gebäude, landwirtschaftliche Gebäude und Garagen planen und die Ausführung anleiten.

„Die Einführung einer „Kleinen Bauvorlageberechtigung“ für Meisterinnen und Meister im Bauhandwerk würde eine Anerkennung nachweislich erworbener Befähigung und einen maßgeblichen Schritt zur Gleichwertigkeit und Attraktivität der beruflichen Bildung bedeuten,“ begründet der Präsident der Dachorganisation HANDWERK.NRW, Andreas Ehlert, die Forderung. Das Handwerk bekenne sich im übrigen dazu, dass auch Handwerksmeister Fortbildungs- und Versicherungspflichten analog zu den Freien Berufen zu erfüllen haben, um faire Wettbewerbsbedingungen im Sinne der Verbraucher zu gewährleisten.

Dem Handwerk gehe es dabei „keineswegs um eine vollständige Gleichstellung der Leistungserbringung mit den planenden Berufen oder gar um Wettbewerbsverzerrungen zugunsten des Handwerks“, so Ehlert. Wohnungsbau, Energieeffizienz und Klimaschutz seien Aufgaben, die in den kommenden Jahren „mit sehr hoher Schlagzahl vorangetrieben werden müssen“, so der Handwerkspräsident. „Richtigerweise“ seien deshalb in Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Jahren bereits „viele Maßnahmen“ ergriffen worden, um das Bauen einfacher und schneller zu machen und bürokratische Hemmnisse aus dem Weg zu räumen. Ehlert: „Die Kleine Bauvorlageberechtigung ist in dieser Reihe mehr als nur ein Schlußstein: sie ist konstitutiv, wenn der immense Baubedarf schneller umgesetzt werden soll.“

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Beschluss Bauvorlageberechtigung

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Tel.: 01579/2354768
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