Dachdeckerhandwerk gegen verschärfte Aufzeichnungspflichten

Veröffentlicht am 19.02.2022 16:48 von NH-Nachrichten

Der Referentenentwurf zu den Änderungen bei geringfügig Beschäftigten enthält unerwarteter Weise neue Vorgaben zur Erfassung der Arbeitszeit. Diese soll demnach unverzüglich und manipulationssicher elektronisch dokumentiert werden. Die Neuregelung ist bereits für Oktober dieses Jahres vorgesehen. Betriebe der Bauwirtschaft sind bereits verpflichtet, täglich Arbeitszeiten zu erfassen, aber nicht zwingend digital, und sie haben sieben Tage Zeit, um die Dokumentation für mögliche Kontrollen durch den Zoll zu erstellen.

Praxisferne Forderung des Bundesarbeitsministers

ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk Foto: ZVDH

„Wer eine solche Forderung aufstellt, kennt die Arbeitsweise am Bau nicht. Die Regelung ist für mobil eingesetzte Dachdecker und Dachdeckerinnen auf Baustellen oder bei Arbeiten in privaten Haushalten nicht wirklich umzusetzen. Gerade die Arbeiten im Dachdeckerhandwerk werden oft an wechselnden Orten durchgeführt, sogenannten Tagesbaustellen, die auch direkt von zu Hause angefahren werden. Damit fallen fest installierte Geräte zur Zeiterfassung schon Mal weg. Also müssten alle Mitarbeiter mit mobilen Zeiterfassungsgeräten ausgestattet werden, um den Vorgaben gerecht zu werden. Damit kommt auf uns mal wieder ein Mehr an Kosten und Bürokratie zu. Gerade aber hatte uns Ampelkoalition versprochen, kleinere Betriebe hier zu entlasten!“ zeigt sich ZVDH-Präsident und Dachdeckermeister Dirk Bollwerk verärgert.

Bollwerk weiter: „Praxisfern ist auch die Vorgabe, dass die Arbeitszeit sofort erfasst werden soll. Das bedeutet ja konkret: Wir haben keine Korrekturmöglichkeit und eine Kontrolle durch den Arbeitgeber fällt weg. Unbeantwortet bleibt auch, was mit vergessenen Meldungen oder mit Falschmeldungen geschieht. Und weiter: Wie sollen Überstunden erfasst werden? Stichwort Arbeitszeitflexibilisierung. Alles in allem ein undurchdachter Schnellschuss.“ Er fordert, den entsprechenden Referentenentwurf zurückzunehmen und zu korrigieren. Die vorhandenen Regelungen zur Arbeitszeitdokumentation seien mehr als ausreichend. Auch die Androhung von Bußgeldern hält der oberste Dachdecker im Land für „völlig überzogen“.

Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
Fritz-Reuter-Str. 1
50968 Köln
Postfach 51 10 67
50946 Köln

Telefon: +49 (0)221 398038-0
Fax: +49 (0)221 398038-99
E-Mail: zvdh@dachdecker.de