Donnerstag, Februar 24th, 2022
UVH für späteren Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den Betrieben

Seit dem 1. Januar 2022 läuft die Pilotierung des Abrufs der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) durch die Arbeitgeber von den gesetzlichen Krankenkassen. Ab dem 1. Juli 2022 soll dieser Abruf obligatorisch werden. Der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) hält einen späteren Start des obligatorischen Abrufs der eAU durch die Arbeitgeber wegen der derzeitigen Verzögerungen und der coronabedingten Überlastung der Betriebe und insbesondere der Steuerberater, die für viele Handwerksbetriebe die Lohnabrechnung machen, für dringend notwendig.
IKK classic stundet Betrieben erneut Beitragszahlungen

Aufgrund der aktuellen hohen Infektionszahlen und der damit verbundenen Einschränkungen ist für die IKK-Beiträge der Monate Februar bis April 2022 erneut das vereinfachte Stundungsverfahren ohne Stundungszinsen und Sicherheitsleistungen möglich. Diese Beiträge können auf Antrag der betroffenen Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2022 gestundet werden.