IKK classic stundet Betrieben erneut Beitragszahlungen
Veröffentlicht am 24.02.2022 15:27 von NH-Nachrichten
Was passiert eigentlich, wenn ich aufgrund der Corona-Notlage als Arbeitgeber meine Beiträge nicht mehr zahlen kann?
– IKK classic unterstützt Betriebe erneut bei der Beitragszahlung mit weiterer Stundungsmöglichkeit –
Für Firmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig zahlen können, konnten die bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Beiträge zunächst für die Monate März bis Mai 2020 gestundet werden. Die Zeiträume wurden inzwischen mehrfach verlängert. Sicherheitsleistungen wurden nicht verlangt. Säumniszuschläge, Mahngebühren oder Stundungszinsen wurden nicht erhoben.
Ab Juli 2021 bis einschließlich September bestand unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Möglichkeit einer Ratenzahlung ohne Festlegung von Zinsen und Sicherheitsleistungen. Diese Regelung galt für Anträge, die bis einschließlich 30. September 2021 gestellt wurden.
Aufgrund der aktuellen hohen Infektionszahlen und der damit verbundenen Einschränkungen ist für die Beiträge der Monate Februar bis April 2022 erneut das vereinfachte Stundungsverfahren ohne Stundungszinsen und Sicherheitsleistungen möglich. Diese Beiträge können auf Antrag der betroffenen Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2022 gestundet werden.
Den Antrag auf Ratenzahlung im vereinfachten Verfahren und viele weitere nützliche Informationen finden Sie unter www.ikk-classic.de/fk/pw/corona-infos .
Claudia Baumeister
Regionalgeschäftsführerin
IKK classic
Burgwall 20
44135 Dortmund
claudia.baumeister@ikk-classic.de
Tel. 0231 57583-0
Fax 0800 455 8888-773
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