UVH für späteren Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den Betrieben

Veröffentlicht am 24.02.2022 15:46 von NH-Nachrichten

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Seit dem 1. Januar 2022 läuft die Pilotierung des Abrufs der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) durch die Arbeitgeber von den gesetzlichen Krankenkassen. Ab dem 1. Juli 2022 soll dieser Abruf obligatorisch werden. Der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) hält einen späteren Start des obligatorischen Abrufs der eAU durch die Arbeitgeber wegen der derzeitigen Verzögerungen und der coronabedingten Überlastung der Betriebe und insbesondere der Steuerberater, die für viele Handwerksbetriebe die Lohnabrechnung machen, für dringend notwendig.

Mit jährlich etwa 77 Mio. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unter Beteiligung von über 100 Krankenkassen handelt es sich um ein für die Arbeitgeber in der Praxis sehr relevantes Verfahren, dessen fehlerfreies Funktionieren angesichts seiner Bedeutung für die Berechnung von Leistungen der Einkommenssicherung (Entgeltfortzahlung, Krankengeld), aber auch für die Beschäftigten sehr wichtig ist. Derzeit kommt es aber schon in der Phase 1 des Verfahrens (Übertragung der eAU von den Ärzten an die Krankenkassen) zu deutlichen Verzögerungen. Wegen vielfacher technischer Probleme in den Arztpraxen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer Richtlinie den Ärzten ermöglicht, bis zum 30. Juni dieses Jahres weiterhin mit Papierausdrucken zu arbeiten. Wenn Ärzte bis zum obligatorischen Inkrafttreten der Phase 2 des Verfahrens mit Papierausdrucken arbeiten können, ist aber eine Testphase nicht möglich. Auch der vom Gesetzgeber gewollte Abstand von 6 Monaten zwischen der vollständigen Teilnahme der Ärzte und der obligatorischen Teilnahme der Arbeitgeber ist so nicht gewährleistet.

Um einen reibungslosen Start des Arbeitgeber-Abrufverfahrens zu ermöglichen, spricht sich der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) dafür aus, diesen Start mindestens um ein halbes Jahr zu verschieben und frühestens auf den 1. Januar 2023 zu verlegen. Bis dahin sollte dann notwendigerweise der Papierausdruck weiter als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gelten.

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird schrittweise die bisherige Krankschreibung im Papierformat ersetzt. Seit dem 1. Januar 2022 sind Vertragsärzte grundsätzlich verpflichtet, die eAU zu nutzen und dabei Daten elektronisch an die Krankenkasse zu übermitteln. Ab dem 1. Juli 2022 werden die Arbeitgeber in das Verfahren einbezogen. AU-Daten werden ab diesem Zeitpunkt den Arbeitgebern digital von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. In der Übergangsphase vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 kann der Arbeitgeber sowohl nach dem alten als auch dem neuen Verfahren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei der Krankenkasse abrufen bzw. sich vom Arbeitnehmer vorlegen lassen.

 

Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH)
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