Noch zwei Tage bis zum Zensus-Stichtag: In NRW werden etwa 5,5 Millionen Menschen befragt

Veröffentlicht am 13.05.2022 10:08 von NH-Nachrichten

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Rund 1,5 Millionen Menschen werden in NRW bei der Haushaltsstichprobe und
vier Millionen Immobilienbesitzer im Rahmen der Gebäude- und
Wohnungszählung befragt.

Düsseldorf (IT.NRW). In zwei Tagen ist es soweit: Am 15. Mai 2022 ist der
Zensus-Stichtag. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, werden in den nächsten Wochen etwa
5,5 Millionen Menschen im Rahmen der Haushaltsstichprobe bzw. der Gebäude-
und Wohnungszählung befragt. IT.NRW ist für die Durchführung des Zensus
2022 im bevölkerungsreichsten Bundesland verantwortlich.

Rund 1,5 Millionen zufällig ausgewählte Menschen in NRW sind aufgerufen,
im Rahmen einer Haushaltsstichprobe Auskunft z. B. über Haushaltsgröße
sowie Ausbildungsstand und Erwerbstätigkeit der Haushaltsmitglieder zu
geben. Die so ermittelten Daten zur Bevölkerungsstruktur werden eine
zuverlässige Grundlage für staatliche und kommunale Planungen zum Beispiel
für den Bau von Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sein. Bei allen
zufällig ausgewählten Haushalten kündigen sich Interviewerinnen und
Interviewer der örtlichen Erhebungsstellen mit einem Anschreiben und einer
Terminankündigungskarte an. Im Interview werden nur die wichtigsten Fragen
für die Ermittlung der Einwohnerzahlen gestellt; den Großteil der Fragen
können die Befragten über eine Online-Anwendung beantworten.

Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit sind Voraussetzung für die
Interviewertätigkeit: Alle Interviewerinnen und Interviewer wurden vor
Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich auf die Wahrung des
Statistikgeheimnisses verpflichtet. Aus Datenschutzgründen dürfen sie nicht
in der unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden. Außerdem ist es
ihnen untersagt, die aus ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse über die
Befragten für andere Zwecke als den Zensus 2022 zu verwenden.

Der Zensus wird auch wichtige Informationen zum Gebäude- und Wohnungsbestand
sowie zur Wohnsituation der Haushalte liefern: Etwa vier Millionen
Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum aus NRW bzw. deren Beauftragte
werden in Kürze Post von IT.NRW mit den Zugangskennungen zu einem
Online-Fragebogen erhalten. Über diese Online-Anwendung können sie die
Daten zu ihren Immobilien melden: Gefragt wird beispielsweise nach dem
Gebäudetyp, dem Baujahr, dem Energieträger und der Heizungsart des
Gebäudes. Einen Musterfragebogen finden Sie im Internet unter
https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Musterfragebogen_GWZ/Fragebogen.html?nn=352818
[1].

[1] https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Musterfragebogen_GWZ/Fragebogen.html?nn=352818

Da die Gebäude- und Wohnungszählung und die Haushaltebefragung unabhängig
voneinander durchgeführt werden, können Personen mit Immobilienbesitz auch
zusätzlich für die Haushaltsstichprobe ausgewählt und somit zu beiden
Befragungen im Rahmen des Zensus 2022 zu Auskünften aufgefordert werden.

Für alle Auskunftspflichtigen sowie alle Bürgerinnen und Bürger mit Fragen
zum Zensus, gibt es eine Service-Hotline, die unter der Telefonnummer
0211 82 83 83 83 montags bis freitags von 7:00 bis 21:00 Uhr sowie
samstags von 9:00 bis 16:00 Uhr erreichbar ist.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 in Deutschland finden Sie im Internet
unter https://www.zensus2022.de [1] – spezielle Informationen zum
Zensus 2022 in Nordrhein-Westfalen unter der Adresse
https://www.it.nrw/zensus-2022 [2].

[1] http://www.zensus2022.de
[2] https://www.it.nrw/zensus-2022

IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige
und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als
300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen
Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine
informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis
aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik,
Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)

(194 / 22) Düsseldorf, den 13. Mai 2022

 

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Telefax: 0211 9449-8000
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