Mittwoch, August 24th, 2022
Betriebe brauchen Planbarkeit bei Coronaschutz im Herbst / Winter

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 24. August 2022 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzes beschlossen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Richtigerweise stellt die Bundesregierung mit der geplanten Anpassung des Infektionsschutzgesetzes frühzeitig Weichen, damit Deutschland besser als in den vergangenen beiden Jahren auf den Coronawinter vorbereitet ist. Es wird jedoch im Gesetzgebungsprozess noch weiterer Konkretisierungen und Klarstellungen bedürfen, um unseren Betrieben die größtmögliche Planbarkeit bei gleichzeitigem Coronaschutz von Beschäftigten und Kundschaft zu verschaffen.“

