Unternehmerverband Handwerk NRW unterstützt dringenden Appell des Bäcker-, Fleischer- und Konditorenhandwerks
Veröffentlicht am 09.01.2023 14:23 von NH-Nachrichten
Unternehmerverband Handwerk NRW unterstützt dringenden Appell des Bäcker-, Fleischer- und Konditorenhandwerks zu Nachbesserungen bei Gas- und Strompreisbremse und Härtefallregelungen
Die Betriebe des Bäcker-, Fleischer- und Konditorenhandwerks in Nordrhein-Westfalen stehen aktuell vor einer der größten Herausforderungen ihrer Geschichte. Die maßlos steigenden Energie-, Rohstoff-, Personal- und sonstigen Festkosten drohen viele Betriebe in eine existenzbedrohende Krise zu führen. Die hohe Inflation trägt ihr Übriges zur Verschärfung der Situation bei. Die Situation auf dem Arbeits- und Fachkräftemarkt ist ein weiterer Faktor, der den betriebswirtschaftlichen Druck auf die Betriebe des Lebensmittelhandwerks erhöht.
Der Unternehmerverband Handwerk NRW fordert gemeinsam mit den Verbänden des Bäcker-, Fleischer- und Konditorenhandwerks in NRW konkrete Nachbesserungen bei den Beschlüssen der Bundesregierung zu einer Gas-, Strompreisbremse oder Härtefallregelung und schließt sich den Forderungen des Zentralverbandes des Bäckerhandwerks, des Deutschen Fleischer-Verbandes, des Deutschen Konditorenbundes und deren Landesinnungsverbände an:
- Einrichtung eines Härtefallfonds: Betriebe des Bäcker-, Fleischer- und Konditorenhandwerks müssen als Härtefall anerkannt werden, vor allem, wenn ihre Energieverträge geendet haben oder sie sich am Spotmarkt versorgen müssen – nur so können sie die gestiegenen Energiekosten stemmen. Zuschüsse müssen unbürokratisch und schnell bei den Unternehmen ankommen.
- Schließung der Entlastungslücke für Januar und Februar: Systemrelevante, lebensmittelproduzierende Unternehmen und ihre Verkaufsstellen benötigen die vorgeschlagene Einmalzahlung für Dezember auch im Januar und Februar 2023
- Strompreisbremse von 13 ct/kWh netto: Für KMU, insbesondere aber für systemrelevante, lebensmittelproduzierende Unternehmen mit hohem Energieverbrauch muss ab 01. Januar 2023 bis mindestens 30. April 2024 eine Strompreisbremse von 13 ct/kWh netto gelten, bezogen auf 80% ihres Jahresverbrauchs aus 2021
- Entlastung für Betriebe ohne Gasbacköfen: Auch Bäckereien und Konditoreien, die mit anderen Energieträgern (zum Beispiel Öl) backen, benötigen angemessene Unterstützung, um ihren Betrieb fortsetzen zu können
- Ermittlung des Verbrauchs: im Rahmen dieses Abgrenzungskriteriums muss das ganze Unternehmen als Einheit betrachtet werden und nicht etwa jede Betriebsstätte für sich allein.
- Kosten können nicht weitergegeben werden: Die enormen Kostensteigerungen können wegen des starken Konkurrenzkampfs mit Handel und Discount kaum an die Kunden weitergegeben werden. Zudem kommt hinzu, dass viele Verbraucher inzwischen preisbewusster einkaufen müssen.
- Versorgungszwang: In einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren muss kurzfristig ein Versorgungszwang für Unternehmen geregelt werden, damit wirklich alle Betriebe neue Versorgungsverträge für Strom und / oder Gas erhalten
Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH)
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks
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