Das Steigerlied ist jetzt bundesweit Immaterielles Kulturerbe

Veröffentlicht am 16.03.2023 09:30 von NH-Nachrichten

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idr 2023/355 (Krö)
16.03.2023

Düsseldorf (idr). “Glück auf!” – Das Steigerlied gehört jetzt bundesweit zum Immateriellen Kulturerbe. Daneben wurden auch die klassische deutsche Reitlehre und der Zirkus auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen ins Bundesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Kulturministerkonferenz stimmte am gestrigen Mittwoch in Berlin den drei Anträgen des Landes NRW zu.

Steigerlied, Reitlehre und Zirkus seien gesellschaftlich verankert, wandlungsfähig, offen sowie inklusiv und trügen zur kulturellen Vielfalt und Kreativität bei, so die Begründung der Landesjury für das Immaterielle Kulturerbe in Nordrhein-Westfalen und des Fachkomitees bei der Deutschen UNESCO-Kommission e. V. Das Singen des Steigerlieds habe selbst nach dem Ende des Steinkohlebergbaus in Deutschland seine identitätsstiftende Kraft nicht eingebüßt. Der von einer eingängigen Melodie begleitete Text spiegele die Lebenswelt der Bergleute wider und zeuge von Schaffenskraft, Solidarität und Optimismus.

Insgesamt hat die KMK mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien 13 neue Einträge bestätigt. Die sechste Bewerbungsrunde für das Immaterielle Kulturerbe von Nordrhein-Westfalen und das bundesweite Verzeichnis beginnt am 1. April.

Informationen unter https://www.mkw.nrw/steigerlied-reitlehre-und-zirkus-jetzt-bundesweit-immaterielles-kulturerbe und https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/deutschlands-verzeichnis-des-immateriellen-kulturerbes-erweitert.html

Pressekontakt: NRW-Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Pressestelle, Telefon: 0211/896-4790, E-Mail: presse@mkw.nrw.de

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