Das Gewerbesteueraufkommen der NRW-Kommunen war 2022 um 15,4 Prozent höher als 2021
Veröffentlicht am 03.05.2023 09:51 von NH-Nachrichten
Die höchsten Gewerbesteuern je Einwohner flossen im Jahr 2022 in die Kassen der Städte Monheim am Rhein und Verl sowie der Gemeinde Burbach.
Düsseldorf (IT.NRW). Rund 15,4 Milliarden Euro aus der Gewerbesteuer sind im Jahr 2022 in die Kassen der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden geflossen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 15,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 13,3 Milliarden Euro) und 20,6 Prozent mehr als im Vor-Corona-Jahr (2019: 12,8 Milliarden Euro). Im ersten Pandemie-Jahr (2020) war das Gewerbesteueraufkommen auf 10,2 Milliarden Euro zurückgegangen.
Nach Auskunft des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung erhielten die nordrhein-westfälischen Kommunen im Jahr 2020 auf der Grundlage des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes Nordrhein-Westfalen Kompensationsmittel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro. In Summe lagen die im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer vereinnahmten Mittel (Gewerbesteuereinzahlungen 2020 sowie Gewerbesteuerausgleichszuweisungen 2020) der nordrhein-westfälischen Kommunen im Jahr 2020 somit bei 12,9 Milliarden Euro.
Die höchsten absoluten Zuwächse aller 396 Kommunen des Landes gegenüber dem Jahr 2021 verzeichneten im Jahr 2022 Düsseldorf (+277 Millionen Euro), Gelsenkirchen (+117 Millionen Euro) und Duisburg (+112 Millionen Euro). Die höchsten Rückgänge wurden für die Städte Monheim am Rhein (−59 Millionen Euro), Frechen (−42 Millionen Euro) und Dortmund (−35 Millionen Euro) ermittelt.
Für das Jahr 2022 wurden die höchsten Einzahlungen aus der Gewerbesteuer je Einwohner aller Städte und Gemeinden des Landes für die Städte Monheim am Rhein (4 753,82 Euro je Einwohner) und Verl (2 649,20 Euro) sowie für die Gemeinde Burbach (2 407,27) ermittelt. Die niedrigsten Pro-Kopf-Werte hatten Bergkamen (175,57 Euro), Rheurdt (195,00 Euro) und Nörvenich (205,82 Euro).
Die genannten Daten entstammen aus den Einzahlungen der vierteljährlichen Kassenstatistik. Ein Teil der Einzahlungen wird mit der Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abgeführt. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder „stehende Gewerbebetrieb”, soweit er im Inland betrieben wird (§ 2 Absatz 1 Gewerbesteuergesetz). Die Steuer wird aufgrund des Steuermessbetrags mit einem Hebesatz festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist (§ 16 GewStG). Dieser liegt bei mindestens 200 Prozent, wenn die Gemeinde nicht einen höheren Hebesatz bestimmt hat (§ 16 Abs. 4, Satz 2 GewStG). (IT.NRW)
(130 / 23) Düsseldorf, den 3. Mai 2023
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