Tarifabschluss im Kfz-Gewerbe NRW
Veröffentlicht am 25.07.2023 13:51 von NH-Nachrichten
Arbeitgeber KFZ-NRW und CGM einigen sich auf Tariferhöhung
Hilden, 25. Juli 2023. Arbeitgeber KFZ-NRW und Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) einigen sich auf Tariferhöhung:
– Bis zum 31.03.2024 zahlen Arbeitgeber Vollzeitmitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie i.H.v. 3.000 € – Teilzeitbeschäftigte erhalten einen entsprechenden Betrag.
– Zum 1.10.2024 erhöhen sich die Tarifentgelte um 8%.
– Zum 1.09.2025 folgt eine weitere Erhöhung um 3,2%.
– Die Ausbildungsvergütungen werden mit Wirkung zum 1.08.2024 und zum 1.08.2025 angehoben.
– Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2026.
Die Tarifverträge für die Beschäftigten im nordrhein-westfälischen Kfz-Gewerbe waren im Januar 2022 ausgehandelt worden und haben noch eine Laufzeit bis zum 31. März 2024. Was aber im Januar 2022 niemand voraussehen konnte, war der rasante Kaufkraftverlust, den die Beschäftigten während der Laufzeit erleiden würden. Laut Statistischem Landesamt kletterte die Inflationsrate von 4,3% im Januar 2022 auf 9,4% im Oktober 2022. Noch im Januar dieses Jahres betrug der Wert 8,7%, um dann langsam auf 6,4% im Juni zurückzusinken. „Die Sicherung der Attraktivität der Arbeitsplätze im nordrhein-westfälischen Kfz-Gewerbe gebot, jetzt Tarifverhandlungen aufzunehmen und nicht erst bis zum Ablauf der Tarifverträge abzuwarten“, so der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Reiner Irlenbusch.
Hinzukommt, dass die diesjährigen Tarifrunden in den Kfz-Tarifbezirken außerhalb Nordrhein-Westfalens noch einmal zu erheblichen Anhebungen der Tarifentgelte geführt haben. In Abwägung der Gesamtumstände beschlossen die Tarifvertragsparteien für die Restlaufzeit des bestehenden Tarifabschlusses bis zum 31.03.2024 statt einer weiteren tabellenwirksamen Anhebung der Tarifentgelte auf das Instrument der Inflationsausgleichsprämie zurückzugreifen. Im Oktober 2024 folgt dann eine Erhöhung um ganze 8%, im September 2025 noch einmal um 3,2%. Mit einer Gesamtlaufzeit dieses Abschlusses bis zum 31.03.2026 erhalten die Arbeitgeber eine Planungssicherheit für die nächsten 33 Monate!
Die Ausbildungsvergütungen werden mit Wirkung zum 1.08.2024 und noch einmal zum 1.08.2025 angehoben:
1.08.2024 1.08.2025
1. Lehrjahr 930,- € 1040,- €
2. Lehrjahr 970,- € 1080,- €
3. Lehrjahr 1070,- € 1180,- €
4. Lehrjahr 1165,- € 1275,- €
Quelle:
Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen e.V.
Bahnhofsallee 11
40721 Hilden
Telefon: +49 211 – 925 95 0
Telefax: +49 211 – 925 95 90
E-Mail: info@kfz-nrw.de
Homepage: www.kfz-nrw.de
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