Sonntag, Oktober 29th, 2023

 

Arbeitszeiterfassung darf Handwerksbetriebe nicht zusätzlich belasten

Der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) spricht sich gegen Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus, die Arbeitgeber zu neuen Pflichten bei der Arbeitszeiterfassung verpflichten. Danach sollen künftig generell Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufgezeichnet werden. Für Arbeitgeber, die nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen, soll diese Verpflichtung nicht gelten. Im Handwerk mit seiner dezentralen Betriebsstruktur und häufig auswärtigen Tätigkeiten sind besondere Probleme bei der Umsetzung von digitalen Arbeitszeitaufzeichnungen zu erwarten.