Berufliche und akademische Bildung auf Augenhöhe

Veröffentlicht am 02.11.2023 10:27 von NH-Nachrichten

 

In diesem Herbst schließen die ersten Absolventinnen und Absolventen ihre handwerkliche Fortbildung in der Denkmalpflege mit dem neuen Abschlusstitel „Master Professional für Restaurierung im Handwerk“ ab. Dazu erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Es ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer echten Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung, dass jetzt der erste Jahrgang von Restauratorinnen und Restauratoren im Handwerk seine Fortbildung in der Denkmalpflege mit der neu eingeführten Abschlussbezeichnung „Master Professional“ abgeschlossen hat. Erstmals können nun Fortbildungsabsolventinnen und -absolventen aus dem Handwerk diesen Titel des „Master Professional“ tragen, der sichtbar macht, dass sich das fachliche Niveau der Höheren Berufsbildung auf Augenhöhe mit dem im akademischen Bereich befindet. Damit macht die neu eingeführte Abschlussbezeichnung auch die exzellenten Bildungs- und Karrieremöglichkeiten innerhalb der beruflichen Bildung deutlich. Dieser Weg zu sichtbarer Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung muss konsequent weiterverfolgt werden und auch in einem DQR-Gesetz verankert werden.

Zusätzlich wird die zentrale kulturelle Bedeutung des Handwerks hervorgehoben. Um Kultur greifbar zu machen, sie zu leben und weiterzuentwickeln, ist Handwerk unersetzlich – auch das schließt die neue Fortbildung ein. Mit praxis- und werkorientierten Lerninhalten werden die Absolventinnen und Absolventen in einzigartiger Weise darauf vorbereitet, Kulturerbe, Materialwissen und Kulturtechniken zu erkennen, zu erhalten, Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen anzuwenden und weiterzuentwickeln sowie ihr Wissen an nächste Generationen weiterzugeben.“

Hintergrund

Die Fortbildungsabschlüsse in der Höheren Berufsbildung mit den Bezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ wurden im Jahr 2020 im Berufsbildungsgesetz verankert. Mit dem Abschluss zur Geprüften Restauratorin im Handwerk oder zum Geprüften Restaurator im Handwerk wurde die erste Fortbildung im gewerblich-technischen Bereich auf der „Master Professional“-Stufe eingeordnet. Für insgesamt 19 Gewerke im Tätigkeitsbereich der Restaurierung wurden eine bundeseinheitliche Verordnung als gesetzliche Grundlage und einheitliche Rahmenlehrpläne geschaffen, an dem alle relevanten Akteure aus Wirtschaft und Gewerkschaften, Bildung und Forschung zusammengearbeitet haben. Der erste Jahrgang der neuen Fortbildung zum Master Professional für Restaurierung im Handwerk konnte in diesem Herbst seine Prüfungen im Maler- und Lackiererhandwerk ablegen.

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