Gute Ausbildung sichtbar machen

Veröffentlicht am 20.01.2024 15:49 von NH-Nachrichten

Update für das Siegel „TOP-Ausbildungsbetrieb“ – Fachverband Tischler NRW aktualisiert Initiative

Die guten Ausbildungsleistungen von Innungsbetrieben hervorheben – das ist das Ziel des Ausbildungssiegels „TOP-Ausbildungsbetrieb“. Vor über zehn Jahren hat der Fachverband Tischler NRW diese Initiative ins Leben gerufen, um die Qualität der Ausbildung insgesamt zu steigern. Mit dem Siegel können Innungsbetriebe in NRW deutlich machen, dass sie sich für eine qualifizierte Ausbildung stark machen. Mit dem Start ins neue Jahr wurde das „TOP Ausbildungsbetrieb“-Siegel nun modernisiert – mit neuen Kriterien, mehr Transparenz und einem neuen Design.

Das Siegel „TOP-Ausbildungsbetrieb“ wurde auch optisch modernisiert und gilt nun für drei Jahre.
Bilder: Tischler NRW

Die Ausbildung neuer Fachkräfte ist ein zentraler Baustein für die Zukunft des Tischlerhandwerks. In den vergangenen zwei bis drei Jahren ist es gelungen, die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse gegenüber den Vorjahren leicht zu steigern. Insgesamt werden in NRW derzeit über 4500 junge Menschen zu Tischlerinnen und Tischlern ausgebildet. „Um auch weiterhin genügend Nachwuchskräfte zu finden, gilt es, die Ausbildungsleistung der Betriebe und den Beruf insgesamt noch weiter in den Vordergrund zu rücken“, sagt Michael Bücking, Geschäftsführer von Tischler NRW.

Kriterien waren nicht mehr zeitgemäß
„Mit dem Siegel ‚TOP-Ausbildungsbetrieb‘ hat der Verband 2014 ein gutes Instrument geschaffen“, so Bücking. Allerdings sei es nach zehn Jahren nun an der Zeit gewesen, die Kriterien und Inhalte des Qualitätssiegels auf den Prüfstand zu stellen und weiterzuentwickeln. Bei einer Beantragung des Siegels mussten Betriebe über eine Selbstauskunft angeben, ob sie die betrieblichen Voraussetzungen als „TOP-Ausbildungsbetrieb“ erfüllen. „Einige dieser Fragestellungen waren nicht mehr zeitgemäß“, erklärt Michael Bücking. „So wurde zum Beispiel das Vorhandensein einer Bandsäge als Merkmal für eine geeignete Maschinenausstattung abgefragt, während andere Kriterien, wie zum Beispiel erfolgreiche Ausbildungsergebnisse, in der Vergangenheit keine Rolle in  der Erhebung spielten.“ Ein weiteres Ziel war, die Kriterien für das Siegel sowohl für Betriebe als auch für die potenziellen Auszubildenden transparenter zu gestalten.

Beantragung über Selbstauskunft
„Nach wie vor können Betriebe das Siegel über eine Selbstauskunft beantragen“, erklärt der Geschäftsführer von Tischler NRW. „Nach abschließender Prüfung durch die jeweilige Innung erfolgt dann die Vergabe durch den Fachverband.“ Die Kriterien wurden bei der Modernisierung des Siegels allerdings deutlich erweitert und präzisiert: Welche Voraussetzungen bringen Ausbilder und Ausbilderinnen mit? Wie sind die betrieblichen und technischen Gegebenheiten? Wie ist die Ausbildungshistorie? Diese Fragen und weitere Kriterien werden mittels eines neuen Erhebungsbogens in Form eines Punktesystems abgefragt.

Weiterbildung ist verpflichtend

Über 4500 junge Menschen absolvieren in NRW derzeit eine Tischlerausbildung. Rund 16 Prozent von ihnen sind weiblich – Tendenz steigend.
Foto: Tischler NRW

„Die Betriebe müssen also nicht alle aufgeführten Kriterien erfüllen, sondern vielmehr durch einzelne Aspekte eine bestimmte Mindestpunktzahl erreichen“, sagt Michael Bücking. Verpflichtend sind dabei nur zwei Kriterien: Zum einen muss der Betrieb innerhalb der vergangenen fünf Jahre ausgebildet haben und zum anderen müssen Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragte mindestens alle drei Jahre an einer ausbildungsrelevanten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Eine wesentliche Neuerung ist zudem, dass das Siegel nicht mehr nur ein Jahr gültig ist, sondern für drei Jahre verliehen wird. Michael Bücking: „Das Siegel wird außerdem kostenpflichtig. Allerdings ist in den Kosten in Höhe von 150 Euro für drei Jahre bereits eine Gutschrift in Höhe von ebenfalls 150 Euro für Weiterbildungsveranstaltungen von Tischler NRW enthalten.“

Ausgenommen von den Neuerungen sind Betriebe, die das Siegel bereits im Vorjahr erhalten und einen Verlängerungsantrag für 2024 gestellt haben. Für sie gilt das neue Verfahren erst ab dem 1. Januar 2025.

Informationen zum Siegel „TOP-Ausbildungsbetrieb“:
www.tischler.nrw/aus-weiterbildung/die-ausbildung/top-ausbildungssiegel

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