Verbände und IG Metall einigen sich auf eine zweistufige Erhöhung – Ausbildungsvergütungen steigen
Die Tischlerverbände Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen/Bremen und Hamburg/Schleswig-Holstein haben sich mit der Gewerkschaft IG Metall Mitte September bereits in der ersten Verhandlungsrunde auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Der neue Tarifvertrag läuft vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2026. Im Tarifgebiet des nordwestdeutschen Tischlerhandwerks sind insgesamt rund 80.000 Beschäftigte tätig.
Entgelterhöhung: Bis zum 31. Januar 2025 gilt die Entgelttabelle vom 18. Juli 2023 unverändert fort. Die tariflichen Entgelte erhöhen sich ab dem 1. Februar 2025 um 3,0 Prozent und ab dem 1. Februar 2026 um weitere 2,4 Prozent.
Ausbildungsvergütung: Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Februar 2025 jeweils um 70 Euro – im 1. Lehrjahr auf 810 Euro, im 2. Lehrjahr auf 940 Euro und im 3. Lehrjahr auf 1.070 Euro. Zum 1. Februar 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung um jeweils 60 Euro – im 1. Lehrjahr auf 870 Euro, im 2. Lehrjahr auf 1.000 Euro und im 3. Lehrjahr auf 1.130 Euro.
Urlaubsanspruch: Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf geeinigt, Ziffer 73 des Manteltarifvertrages im nordwestdeutschen Tischlerhandwerk vom 18. Juli 2012 aufzuheben und mit Wirkung zum 1. Januar 2025 durch folgende Regelung zu ersetzen:
Der kalendarische Urlaubsanspruch beträgt
- nach Berufseinstieg 26 Arbeitstage
- nach 2 Berufsjahren 27 Arbeitstage
- nach 4 Berufsjahren 28 Arbeitstage
- nach 6 Berufsjahren 29 Arbeitstage
- nach 8 Berufsjahren 30 Arbeitstage
- nach 10 Berufsjahren 31 Arbeitstage.
Die Zeiten der Ausbildung zählen nicht zu den Berufsjahren.
Ansprechpartnerin bei Tischler NRW:
Mona Femmer, Telefon: 0231-91201041, femmer@tischler.nrw