Führungswechsel im Fachverband SHK NRW perfekt

Veröffentlicht am 17.10.2024 13:56 von NH-Nachrichten

2. Mitgliederversammlung 2024 in Kaarst

Reichlich Themen, Vorträge und Umbrüche standen am 10. Oktober in Kaarst auf der Tagesordnung der 2. Mitgliederversammlung 2024. Krankheitsbedingt führte Marc Schmitz, stv. Landesinnungsmeister und Obermeister Köln, durch die Veranstaltung. An seiner Seite Hauptgeschäftsführer Frank Hehl.

Susan Meurer zur stv. Hauptgeschäftsführerin gewählt

Der Übergang in die Zukunft ist geebnet: Alfred Jansenberger ist von den anwesenden Delegierten „auf Vorat“ abgewählt und Susan Meurer ist ab dem 1. Februar 2025 u.a. zur stv. Hauptgeschäftsführerin gewählt. © FVSHK NRW © FVSHK NRW

Der Übergang in die Zukunft ist geebnet: Nach der Wahl von Frank Hehl zum neuen Hauptgeschäftsführer Anfang des Jahres, wählten nun 57 Delegierte mit 102 Stimmen aus 35 nordrhein-westfälischen Innungen Susan Meurer einstimmig ab 1. Februar 2025 zur neuen stellvertretenden Hauptgeschäftsführerin und Geschäftsführerin Betriebswirtschaft. Ihre Antwort auf die Frage, ob sie die Wahl annehme, war ein gelöstes und selbstbewusstes „Ja, sehr gern!“. Die 47-jährige Hildenerin wechselte Anfang 2024 von einem großen Pumpenhersteller ins Fachverbands-Team und lebt nach eigener Aussage: „für die Themen Prozesse, Digitalisierung, Change-Management und Führung“. Darüber hinaus ist sie für die Finanzen und das Personalwesen des Fachverbandes verantwortlich. Mit ihrer Wahl tritt Susan Meurer an die Seite von Frank Hehl. Ein industriegeprägtes Duo, das frischen Wind in die Führungsebene des größten deutschen SHK-Landesverbandes bringt und einiges vorhat.

Verabschiedung Alfred Jansenberger

Der Wahl von Susan Meurer war die satzungsgemäße Abberufung von Alfred Jansenberger vorangegangen. Ein weiterer Schwerpunkt der Mitgliederversammlung, die offizielle Verabschiedung der allseits beliebten und geschätzten Fachverbands-Persönlichkeit, erfolgte im späteren Verlauf. Der gebürtige Österreicher wurde zunächst von seinen Geschäftsführerkollegen Norbert Schmitz und Peter Schlüter mit launigen Anekdoten bedacht. Seitens des Vorstandes wurde er von Hans-Werner Eschrich, stv. Landesinnungsmeister und Obermeister Düsseldorf, mit außerordentlichem Dank und von Ralf Cremer, Innung Köln, mit einem Festorden ausgezeichnet. Sichtlich bewegt trat er an das Podium und bedankte sich für 32 Jahre Zusammenarbeit: „Ich habe die Hälfte meines Lebens im Verband verbracht. An Angeboten hat es nicht gefehlt, vielmehr habe ich mich aktiv für das Handwerk entschieden und kann jetzt sagen, es war ein sehr erfülltes Berufsleben. Ich bin dankbar dafür, dass ich für das Handwerk arbeiten durfte. Es hat Spaß gemacht.“ Aktuell gibt es noch die Möglichkeit, Alfred Jansenberger auch in seiner Funktion als betriebswirtschaftlicher Berater und Mediator zu kontaktieren. Er bleibt dem Verband noch bis zum 31. Januar 2025 erhalten.

Geschäftsberichte: Unternehmererklärung zum GEG in Kürze verfügbar

Der erste Geschäftsbericht von Frank Hehl umfasste allerlei Informationen zur Neuausrichtung des Fachverbandes sowie zu unterschiedlichen politischen Belangen. So berichtete er, dass Landesinnungsmeister Ulrich Grommes in Kürze zum Wärmeplanungsgesetz NRW von den Fraktionen des Landtags als Experte angehört wird, um dort die Sicht des installierenden Handwerks einzubringen. Außerdem informierte Hehl über den Sachstand zum künftigen Wegfall der Förderung der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜBL). Dabei betonte er: „Der im Haushalt 2025 von NRW geplante komplette Wegfall der Förderung der ÜBL in der Grundstufe von ca. 20 Mio. Euro, zugunsten einer Infrastrukturförderung einzelner Projekte, ist nicht akzeptabel. Die Investition in die Infrastruktur wurde jahrzehntelang vernachlässigt und jetzt soll gerade bei den dringend benötigten jungen Fachkräfteanwärtern gespart werden. Aber es zeichnet sich möglicherweise ein Kompromiss ab, der eine Balance zwischen Grundstufenförderung und Infrastrukturinvestitionen beinhaltet. Die Förderung der Fachstufe steht nicht zur Disposition.“

Norbert Schmitz, Geschäftsführer Technik, stellte die geplanten Highlights aus seiner Abteilung für den Herbst und Winter 2024/2025 vor. So entwickelte er gemeinsam mit einer Handvoll Kollegen der „Bundesfachgruppe SHK“ die Unternehmererklärung nach §96 Gebäudeenergiegesetz (GEG) in einer Kurz- und einer Langfassung. Diese werden in den kommenden Tagen in den digitalen Formular-Assistenten überführt und für Innungsfachbetriebe mit Lizenz verfügbar sein. Darüber hinaus wird das Schulungsportfolio des Fachverbandes erweitert, beispielsweise um die Themenkombination Wärmepumpe und Photovoltaik. Auf dem Plan stehen zwei Mal drei Schulungstage für Betriebsinhaber und technisches Führungspersonal. Abschließend kündigte Schmitz an, dass, neben den regulären Gas- und Öl-Schulungen und den Fresh-Ups, in Zukunft die Brancheninitiative „Fit für Trinkwasser“ ein fester Bestandteil des Weiterbildungskatalogs sein wird.

Aus aktuellem Anlass ging Peter Schlüter in seinem Geschäftsbericht Recht auf die bedingte Vertragsgestaltung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein und erläuterte den rechtlichen Hintergrund der Vorgabe, dass Verträge mit Kunden seit September von der Erteilung der Förderzusage abhängig zu machen seien. Im Hinblick auf die viel diskutierte Frage, was in Wärmenetzgebieten für andere Heizungsformen gelte, sprach er auch Anschluss- und Benutzungszwänge an. Diese müssten von den Kommunen richtig ausgestaltet werden und unter anderem Befreiungen und Ausnahmen für solche Wärmeerzeuger vorsehen, die bereits den GEG-Vorgaben entsprechen. In dem Zusammenhang seien zum Beispiel auch Äußerungen des Habeck-Ministeriums zur Zulässigkeit von Wärmepumpen bei Fernwärme zu sehen. In dem Zusammenhang verwies Frank Hehl auf die FAQ Nr. 8 zur Wärmeplanung unter www.energiewechsel.de: „Auf der offiziellen Verbraucherinformationsseite des Ministeriums steht schwarz auf weiß, dass Wärmepumpen und andere GEG-konforme Anlagen nicht wieder ausgebaut werden müssen, auch wenn eine Fernwärme-Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang vorsieht.“