Tarifvertrag Löhne und Gehälter im Dachdeckerhandwerk kurz vor dem Abschluss

Veröffentlicht am 14.11.2024 10:57 von NH-Nachrichten

 

Arbeitgeber des Dachdeckerhandwerks und IG BAU verständigen sich in Wiesbaden nach zähen Verhandlungen in der dritten Tarifrunde auf Eckpunkte / Finale Annahme durch die große Tarifkommission des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) steht noch aus

Karl-Heinz Ester, Vorsitzender des Innungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Westfalen
Foto: Innungsverband

In der dritten Verhandlungsrunde der seit Ende August laufenden Tarifverhandlungen im Dachdeckerhandwerk haben sich der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am Freitag (8.11.2024) als Zwischenergebnis auf gemeinsame Eckpunkte für einen neuen Tarifvertrag verständigt. Danach sollen die Löhne und Gehälter für die im Dachdeckerhandwerk Beschäftigten über einen Zeitraum von drei Jahren steigen. Vorgesehen ist eine entsprechende Anhebung in drei Schritten (3,8 % ab 1.12.2024, 2,7 %, ab 1.10.2025 und weitere 3,4 % ab 1.10.2026). Für die Monate Oktober und November 2024 gelten die bisherigen Löhne und Gehälter weiter. Offen ist derzeit noch die bundesweite Zustimmung der Landesinnungsmeister des Dachdeckerhandwerks. Für Westfalen gilt hier das Votum der 27 Dachdecker-Innungen, die im Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen organisiert sind. Die finale Entscheidung des zweitgrößten Fachverbands in der Bundesrepublik fließt dann in die verbindliche Entscheidung der Großen Tarifkommission des ZVDH am 22. November in Berlin ein.

Hohe Forderungen in Verhandlungen gesenkt

Fritz-Marius Sybrecht, Hauptgeschäftsführer des Innungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Westfalen Foto: Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

Die IG BAU hatte zunächst acht Prozent höhere Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen sowie eine Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten gefordert, ließ sich dann aber doch von den Argumenten der Arbeitgeber überzeugen. Diese hatten während der Verhandlungen wieder-holt Zahlen zu der sehr zurückhaltenden Konjunkturentwicklung im gesamten Baugewerbe vorgelegt. „An diesen auch für das Dachdeckerhandwerk geltenden Fakten kommt niemand vorbei, der langfristig Arbeitsplätze sichern will“, so Karl-Heinz Ester, Vorsitzender des Innungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Westfalen. „Die Baubranche verzeichnet seit zwei Jahren erhebliche Auftragsrückgänge und im privaten Wohnungsbau ist vor dem Hintergrund immer noch zu hoher Zinsen und schlechter Förderkulissen keine Besserung zu erwarten.“ Als besonderen Vorteil des jetzt avisierten Tarifvertrags wertet der ZVDH die Planungssicherheit für die Betriebe über einen Zeitraum von drei Jahren. „Wir sind mit diesem Ergebnis bis an die Belastungsgrenze unserer Betriebe gegangen“, ergänzt Fritz-Marius Sybrecht, Hauptgeschäftsführer des Innungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Westfalen und Mitglied der kleinen Tarifkommission. „Trotzdem sind wir zufrieden, weil wir auch einen Inflationsausgleich für die Beschäftigen erreichen wollten.“

Mehr Ausbildungsvergütung und bundeseinheitliches Weihnachtsgeld

Von vornherein einig waren sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Hier steigen die monatlichen Verdienste in drei Jahren über alle Lehrjahre um rund 100 Euro pro Jahr und liegen dann schon ab 1.10.2025 im ersten Lehrjahr bei 1.000 Euro. „Es geht beiden Seiten darum, den Beruf des Dachdeckers für Einsteiger auch finanziell attraktiv zu gestalten, um langfristig den beruflichen Nachwuchs und damit Fachkräfte zu sichern“, so Fritz-Marius Sybrecht. „Uns ist allen klar, dass es auch andere interessante Berufe am Bau gibt, mit denen wir bei der Berufswahl konkurrieren. Da setzen wir jetzt ein deutliches Zeichen.“ Über die Löhne und Gehälter hinaus haben die Tarifparteien erstmals seit 34 Jahren den Anspruch auf ein einheitliches 13. Monatseinkommen bundesweit übergreifend in Ost und West geregelt. Ab 2025 liegen nun 89 Brutto-Arbeitsstunden zugrunde, das heißt für Arbeitnehmer im Westen ein Plus von 8 Stunden und für den Osten ein Plus von 18 Stunden.

 

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