
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat Mitte April der Europäischen Kommission empfohlen, Blei und sieben weitere Stoffe in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufzunehmen. „Sollte Blei in die REACH-Verordnung aufgenommen werden, wäre es zulassungspflichtig. Für Gewerke wie den Musikinstrumentenbau, speziell den Orgelbau, käme das einem Verbot gleich”, sagt Henrik Himpe, Stv. Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dortmund. Auch im Dachdeckerhandwerk findet Blei seine Anwendung, beispielsweise beim Verbinden von Dachfenstern, Gauben oder Schornsteinen mit dem Dach.