Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) wie Wallboxen, Wärmepumpen oder auch Speicher künftig aus dem Netz steuerbar sein müssen und dass deren Leistung reduziert werden kann. Mit dem Hochlauf von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen sowie einer steigenden Zahl von Batteriespeichern steigt auch die Belastung der Verteilernetze. Um eine Überlastung zu vermeiden, haben Netzbetreiber schon jetzt die Möglichkeit, die Leistung von Ladestationen, Wärmepumpen oder Batteriespeichern zu drosseln. Die Steuerung erfolgt dabei analog, so zum Beispiel über Zeitschaltuhr oder Rundsteuerempfänger. In Wohngebäuden erfolgt die Steuerung der Anlagen aktuell jedoch meist auf freiwilliger Basis. Die Anlagenbetreiber erhalten im Gegenzug ein reduziertes Netzentgelt.