Düsseldorf (IT.NRW). Nach vorläufigen Ergebnissen erteilten die Bauämter in NRW im vergangenen Jahr Baugenehmigungen für 44.908 neue Wohnungen; das waren 10,7 % bzw. 4.354 Wohnungen mehr als 2024. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen in neu zu errichtenden Gebäuden um 9,6 % auf 36.752 – die Zahl der durch Baumaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden entstehenden Wohnungen erhöhte sich um 16,2 % auf 8.156.
Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um über 20 % gestiegen
Die Zahl der Baugenehmigungen für den Bau neuer Einfamilienhäuser stieg um 21,4 % auf 7.152. Bei den Zweifamilienhäusern war ein Zuwachs von 2,5 % auf 2.042 Wohnungen zu verzeichnen und die Zahl der neuen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (ohne Wohnheime) erhöhte sich im Jahr 2025 um 4,8 % auf 24.555. Darüber hinaus wurden 2025 Baugenehmigungen für 2.272 Wohnungen in Wohnheimen (2024: 1.414) erteilt. Weitere 731 Wohnungen sollen in Nichtwohngebäuden (gemischt genutzte Gebäude, die überwiegend nicht Wohnzwecken dienen) entstehen (2024: 811).
Hinweise zur Statistik
Die Monatsstatistik der Baugenehmigungen – aus der sich die vorläufigen Ergebnisse ergeben – umfasst alle im Berichtszeitraum gemeldeten genehmigten Bauvorhaben im Hochbau – genehmigungspflichtige und ihnen gleichgestellte –, bei denen Wohn- oder Nutzfläche geschaffen oder verändert wird. Die endgültigen Ergebnisse der Jahresstatistik der Baugenehmigungen – die Ende April 2026 vorliegen – beinhalten hingegen auch gemeldete Tekturen (Änderungen an einer bereits erteilten Baugenehmigung). Baugenehmigungen gelten als wirtschaftlicher Frühindikator für die zukünftige Auftragslage im Baugewerbe.
Über IT.NRW
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300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)
(045 / 26) Düsseldorf, den 25. Februar 2026
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