idr 2022/553 (GaNe)
26.04.2022
Ruhrgebiet
Kulturelles
Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). Das Land NRW hat das Steigerlied zusammen mit vier weiteren Kulturformen für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes nominiert. Das Lied ist seit 2020 im Landesinventar eingetragen. Ob es oder die anderen nominierten Kulturformen (Bolzplatzkultur, klassische deutsche Reitlehre, Vermittlung des wissenschaftlichen, insbesondere astronomischen Weltbilds in Planetarien, Zirkus) in das Bundesverzeichnis aufgenommen werden, wird spätestens Anfang 2023 entschieden.
Die Verzeichnissen auf Landes- und Bundesebene sind die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes. Das Landesinventar in NRW umfasst 16 Einträge.
Pressekontakt: NRW-Kulturministerium, Pressestelle, Telefon: 0211/896-4791, E-Mail: presse@mkw.nrw.de
- Baugenehmigungen für Wohnungen im Oktober 2025: +6,8 % zum Vorjahresmonat - 18. Dezember 2025
- Stabilität und Zuversicht im Jahr 2025 - 17. Dezember 2025
- Chancen für Klima und Wirtschaft nutzen - 17. Dezember 2025


