Wie sollten Arbeitgebende mit Beschäftigten umgehen, die offensichtlich unter dem Einfluss von Cannabis stehen? Antworten auf diese und andere Fragen finden Arbeitgebende auf der Webseite des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter www.dguv.de/cannabis . Um die betriebliche Kommunikation zu unterstützen, bietet die gesetzliche Unfallversicherung neben der neuen Publikation “Fachbereich AKTUELL: Die Cannabislegalisierung und ihre Bedeutung für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Antworten auf die häufigsten Fragen” zudem ein Poster und einen Flyer an. Unternehmen und Einrichtungen können das Material über die Publikationsdatenbank der DGUV beziehen.
„Wir empfehlen Betrieben, in Bezug auf den Umgang mit Cannabis und anderen Rauschmitteln bei der Arbeit klare Regelungen zu treffen“, sagt Violetta Heemeyer, Leiterin des Sachgebietes Betriebliches Gesundheitsmanagement der DGUV. „Solche Regelungen schaffen nicht nur Klarheit, sondern machen den Beschäftigten deutlich, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sich mit dem Thema auseinandersetzt und die Führungskräfte angehalten sind, konsequent zu handeln. Eine entsprechende Kommunikation gehört dazu.“
Um die Betriebe bei der innerbetrieblichen Kommunikations- und Präventionsarbeit zu unterstützen, bietet die gesetzliche Unfallversicherung folgende Materialien an:
Flyer für Arbeitnehmende : Dieser informiert über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Cannabis am Arbeitsplatz und gibt Hinweise für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang.
Poster für Betriebe : Das Poster können Unternehmen einsetzen, um ihre Haltung zu Cannabis klar im Betrieb oder der Einrichtung zu kommunizierenund Beschäftigte dafür zu sensibilisieren.
Fachbereich AKTUELL (FBGiB 005) : Diese Publikation richtet sich an Verantwortliche für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Multiplikatoren in der Präventionsarbeit. Sie beantwortet häufig gestellte Fragen zur Bedeutung von Cannabis für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Position der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung treten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) dafür ein, den Konsum von Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen gleich zu behandeln. Das bedeutet: NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung. Dies betrifft auch den versicherten Weg von und zur Arbeits- bzw. Bildungsstätte.
Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e.V. – Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Glinkastraße 40 10117 Berlin
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