Im April 2018 wurden in Nordrhein-Westflen rund 116 000 Jobs und damit 1,4 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse mit weniger als dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Mindeststundenlohn von 8,84 Euro entlohnt. Im April 2014, also rund ein Dreivierteljahr vor Einführung des allgemeinen Mindestlohnes (damals: 8,50 Euro) hatte es etwa 1 104 000 Beschäftigungsverhältnisse (13,8 Prozent der Jobs) unter der Mindestlohngrenze gegeben. Wie Information und Technik Nordrhein- Westfalen als statistisches Landesamt anhand jetzt vorliegender Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 mitteilt, bestanden
91 000 und damit über drei Viertel dieser geringfügig bezahlten Arbeitsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben. Nach wie vor erhielten in Nordrhein-Westfalen überwiegend Frauen und geringfügig Beschäftigte Löhne unterhalb des gesetzlich festgelegten Mindestlohns.
Die genannten Ergebnisse stammen aus der Verdienststrukturerhebung 2018 und beruhen auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes.
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