NRW-Fluthilfen für betroffene Handwerksbetriebe starten am 17.9.

Veröffentlicht am 13.09.2021 11:22 von NH-Nachrichten

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| Handwerkskammern helfen bei der Antragsstellung: 

Mit der heutigen Veröffentlichung der Förderrichtlinie für den Wiederaufbau ist der Weg für die Fluthilfen für Unternehmen, Private und die öffentliche Infrastruktur frei. Ab dem 17. September können auch Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen die Hilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Unwetters beantragen.

„Dass die Hilfszahlungen rund 2 Monate nach der Katastrophe nun richtig anlaufen, ist ein ganz wichtiges wirtschaftliches und psychologisches Signal“, so Hans Hund, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT). „Die von der Katastrophe betroffenen Handwerksbetriebe wollen ihre Zukunft anpacken und haben nun die Sicherheit, dass ihnen umfassend geholfen wird. Es ist selbstverständlich, dass wir als Handwerkskammern unsere Mitgliedsunternehmen bei der Antragsstellung unterstützen.“

Viele Betriebe sowie die gesamte Handwerksorganisation zeigen sich in dieser Katastrophe solidarisch. „Auch beim Wiederaufbau kommt dem Handwerk eine Schlüsselrolle zu. Unter anderem auf der gemeinsamen neuen Plattform vieler Handwerkskammern unter handwerk-baut-auf.de, die unter Federführung der Handwerkskammer in Koblenz entstanden ist. Hier können sich Handwerksbetriebe aus ganz Deutschland melden, die beim Wiederaufbau mitmachen wollen. Die ersten Resonanzen auf die neue Seite sind sehr positiv. Viele Betriebe haben sich bereits registriert“, erläutert Matthias Heidmeier, Hauptgeschäftsführer des WHKT.

Mitgliedsunternehmen erhalten bei ihrer Handwerkskammer Hilfe bei der Antragsstellung für den Wiederaufbau, Beratung sowie alle wichtigen Informationen. Im Antragsverfahren unterstützen die Handwerkskammern durch eine Vorprüfung und sichern so eine schnelle Bearbeitung bei der NRW.Bank als zuständige Bewilligungsstelle.

Informationen finden Sie bei der NRW.Bank unter: www.nrwbank.de/unwetterhilfe-unternehmen
Dort werden voraussichtlich ab morgen, Dienstag, den 14.09., auch die Antragsunterlagen veröffentlicht.

Die Landesregierung NRW stellt unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe Informationen zu den Aufbauhilfen und zum Verfahren bereit.

Quelle:

Westdeutscher Handwerkskammertag
Volmerswerther Straße 79 | 40221 Düsseldorf
Tel.: (02 11) 30 07-700 | Fax: (02 11) 30 07-900
E-Mail: kontakt@whkt.de

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