Gefahrstoffverordnung im Bundesrat: Keine Entwarnung beim Umgang mit Asbest

Der Bundesrat hat am 18. Oktober über die Novellierung der Gefahrstoffverordnung abgestimmt: Er ist in die richtige Richtung gegangen – aber nicht weit genug. Die Länder sind den Änderungsvorschlägen, die jeweils eine stärkere Verantwortung des Veranlassers von Baumaßnahmen forderten, nicht gefolgt. In einer Entschließung fordern sie gleichzeitig die Bundesregierung zur Prüfung auf, ob nicht doch eine anlassbezogene Asbesterkundung durch die Bauherren angezeigt ist.

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