Ab Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz stammte teilweise noch aus dem Jahr 1952 und musste daher dringend novelliert werden. Vorgaben und Standards wurden auf EU-Ebene umgesetzt und auch die heute stärkere Erwerbstätigkeit von Frauen wurde berücksichtigt. Dazu gehören die Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung von einem Kind mit Behinderung und die Erweiterung des Kündigungsschutzes bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
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