
Foto: ZDH/Boris Trenkel
Zur Verabschiedung des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) durch den Deutschen Bundestag am 26. September 2024 erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks:
„Es war dringend nötig, dass der Bundestag das BEG IV um weitere Entlastungsmaßnahmen angereichert hat. Der umfassende Abbau unnötiger Bürokratie ist für die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfestigkeit des standortgebundenen Handwerks elementar. Der große Befreiungsschlag bleibt dennoch aus. Das BEG IV erweist sich trotz richtiger Ansätze und Ergänzungen, wie etwa dem teilweisen Wegfall der anlassunabhängigen mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen oder der Anpassung der Bagatellgrenze bei der Künstlersozialversicherung insgesamt als zu zögerlich, um spürbare Entlastungseffekte in der Breite des Handwerks zu erzielen.
Das BEG IV kann auch angesichts künftiger Neubelastungen, wie zum Beispiel der absehbaren Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten, nur ein Zwischenschritt sein. Die Marschroute beim Bürokratieabbau ist klar und das Handwerk liefert praxisnahe Vorschläge zur Umsetzung. Konkret bedarf es jährlicher Entlastungspakete, der verbindlichen Formulierung einer echten Netto-Entlastung und mehr wirksamer Ausnahmen für Handwerk und Mittelstand.“
Zentralverband des Deutschen Handwerks
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