„Es ist wichtig und überfällig, dass über eine grundlegende Reform der Unternehmenbesteuerung in Deutschland debattiert wird. Deutschland ist im OECD-Vergleich ein Höchststeuerland, weshalb es ohne Zweifel notwendig ist, die Besteuerung von Unternehmen und Betrieben in Deutschland so zu reformieren, dass wieder wettbewerbsfähige Bedingungen am Standort Deutschland bestehen. Steuerpolitik ist immer zugleich auch Standortpolitik. Nicht zuletzt dank des Vorschlages des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz zur Reform der Unternehmenbesteuerung steht dieser Zusammenhang jetzt richtigerweise im Mittelpunkt der Diskussion über die deutsche Steuerpolitik.
Aus Sicht des Handwerks ist gleichwohl fraglich, ob eine rechtsformübergreifende Unternehmensteuer, die sowohl die Körperschaftsteuer, die Einkommensteuer als auch die Gewerbesteuer bündelt und vom Einzelunternehmen bis zu großen Kapitalgesellschaften gleichermaßen entrichtet werden muss, der einzige richtige Weg ist. Denn nicht umsonst machen viele Handwerksunternehmen keine Möglichkeit von der Option, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen, da die Körperschaftbesteuerung wesentlich komplexer ist. Auch scheuen viele kleine und mittlere Betriebe die damit einhergehenden bürokratischen Belastungen. Zudem blendet der Vorschlag einer rechtsformübergreifenden Unternehmensteuer aus, dass vor dem Hintergrund des Europarechts insbesondere eine Anrechnung der Unternehmenssteuer auf die Einkommensteuer problematisch sein könnte.
Eine spürbare und einfach umzusetzende Entlastung für Handwerksbetriebe brächte die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Zudem steht neben einer deutlichen Senkung der Steuerlast eine umfassende Modernisierung der Thesaurierungsrücklage für das Handwerk zuvorderst auf der Tagesordnung. Die wenig ambitionierten Vorschläge der Ampelregierung im Wachstumschancengesetz bleiben weit hinter den Erwartungen des Handwerks zurück.“
ZDH
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